Glaube an andere Menschen      Zurück zu NKM Index

Menschen ohne Glauben ( "Sonstglaube")

Schluß


Glaube an andere Menschen

Ohne unsere Eltern, unsere Kinder, unsere Geschwister und Verwandten, ohne unsere Nachbarn und Arbeitskollegen wäre jeder von uns verarmt, alleine und vieler Hoffnungen und Freuden beraubt. So stellt das soziale Bindungsgefühl eine entscheidende Grundlage unseres Lebens dar, auch wenn es natürlich keine anzubetende Gottheit ist. Dieses soziale Gefühl unter den Menschen ist nicht völlig gleichzusetzen mit der bedingungslosen Nächstenliebe des Christentums, denn es findet seine Grenze gegenüber Menschen, die offensichtliches Unrecht tun. Das soziale Bindungsgefühl steht im Wettstreit mit den Zielen des "Sonstglaubens", wie sie im Kapitel 6 geschildert werden. Im wesentlichen stammt das Verhaltensinventar der Kapitel 5 und 6 aus unserer biologischen Herkunft.


Grunddogmen der Zwischenmenschlichkeit

1.Es existiert ein soziales Bindungsgefühl, die Liebe und die Freundschaft zu anderen Menschen.

2.Dieses Gefühl kann z.B. bei der Zeugung und Geburt eines neuen Menschen unmittelbar zum Ausdruck kommen. Gibt es keine Menschen und Tiere mehr, stirbt dieses Bindungsgefühl aus.

3.Dieses soziale Gefühl existiert erst, seitdem es Tiere und Fortpflanzung, seitdem es soziale Verbände gibt.

4.Dieses soziale Gefühl ist ständig mehr oder weniger auf der Erde aktiv.

5.Dieses soziale Gefühl steht im Wettstreit mit Aggression, Machtstreben, Futterneid und anderen "unsozialen" Gefühlen, die aber nicht immer nur schlecht sein müssen.

6.Gesetze regeln den Wettstreit zwischen Aggression und Sozialgefühl und versuchen zwischen diesen im Konfliktfall zu vermitteln.

7.Das soziale Gefühl ist Teil des menschlichen Wesens und lebt, solange es Menschen gibt.

8.Tiere haben ein ähnliches, teilweise sogar ein stärkeres Bindungsgefühl als der Mensch. Pflanzen haben wahrscheinlich kein soziales Bindungsgefühl, in der Gruppe können sie aber Vorteile haben. Das soziale Bindungsgefühl führt manchmal dazu, daß Menschen, die sich gerne haben, auch über weite Entfernungen wieder zueinanderfinden. Reiche Menschen fliegen zu diesem Zweck mit Flugzeugen durch den Himmel und verschmutzen leider unsere Erdatmossphäre.

9.Die Weiterentwicklung des sozialen Bindungsgefühles ist offen, nicht vorhersehbar, durch Rückschläge gekennzeichnet, aber nicht unmöglich: beispielsweise die Abschaffung der Sklaverei, die Deklaration der Menschenrechte, die Ächtung der Folter.


Menschenrechte

      Eine große Leistung der Menschen war es, Regeln der Mitmenschlichkeit aufzustellen, wie sie in der Erklärung der Menschenrechte formuliert sind. Diese Rechte sind aber nicht gott- oder naturgegeben, sondern ein Produkt unserer Kultur. Sie müssen formuliert, bewahrt, gegen starke Widerstände durchgesetzt und im Bewußtsein aller Menschen verankert werden. Ziel von Recht und Moral ist dabei nicht die Schaffung eines neuen Menschen. Ziel kann nur die Regelung des Miteinander sein, um die schlimmsten Auswüchse zu verhindern, die in den Untiefen der menschlichen Seele nun einmal schlummern. Der Mensch ist kein friedliches Lamm, sondern ein teilweise egoistisches, brutales und unberechenbares Raubtier. So wird es Verstöße gegen die Menschenrechte immer wieder geben, solange es Menschen gibt.

Gerade deshalb müssen die Menschenrechte allgemein einklagbar gemacht werden. Es sollte ein allgemeines Menschenrechtsgericht der UNO in jedem Land eingerichtet werden, das jeder anrufen kann. Alle Länder, in denen die Menschenrechte gravierend mißachtet werden, müssen angeprangert, mit wirtschaftlichen und sonstigen Sanktionen belegt werden. Sie müssen mit Menschenrechtspropaganda berieselt werden.

Es gibt auch ein ökonomisches Menschenrecht: Erst wenn die wirtschaftlichen Grundbedürfnisse der ganz Armen und Verhungernden befriedigt sind, ist es gerechtfertigt einen größeren Luxus anderer zuzulassen. Gegen dieses ökonomische  Menschenrecht verstoßen wir reichen Mitteleuropäer ständig.

Statt Religionsunterricht in den Schulen sollten die Kinder die Erklärung der Menschenrechte der UN auswendig lernen. Sie ist viel kürzer, verständlicher und viel wichtiger als die Texte der Bibel. Die Bibel enthält viele Widersprüche und  ruft offen zu Menschenrechtsverletzungen auf. Das wollen zwar viele Christen nicht wahrhaben, aber wenn sie einmal die Bibel kritisch lesen würden, würde ihnen das schnell klar werden. Der pädagogische Wert der Bibel ist also sehr umstritten. Die einzelnen Menschenrechte kann man in höheren Schulklassen an Hand von Beispielen erklären und Menschenrechtsverstöße diskutieren und dokumentieren.

Kategorischer Imperativ, Menschenrechte, Pluralismus, Gewaltenteilung, Rechtsstaat, Gleichheitsrechte etc sind Errungenschaften der Kultur. Sie sind sicherlich eine sehr wichtige Vorraussetzung, um als Gemeinschaft überleben zu können. Man muß sich nur klar machen, daß diese Errungenschaften den biologischen Grundlagen der Einzelmenschen teilweise widersprechen. Die Biologie muß hier gezähmt werden. Mord, Raub, andere Verbrechen, das heißt also egoistische Verhaltensweisen, sind dem Menschen von seiner biologischen Herkunft her immer möglich und können wahrscheinlich nicht abgeschafft werden. Es ist gut, wenn man Mittel und Wege findet, die immer vorhandenen Aggressionen zu kanalisieren, zu sozialisieren und somit so weit wie möglich unter Kontrolle zu halten.

Verspricht eine Ideologie die Abschaffung aller zwischenmenschlichen Probleme, die Herstellung einer mustergültigen Ordnung, die völlige Eindämmung von Mord und Totschlag, von Verbrechen und Raub, so sollte man sofort aufmerken. Denn so etwas ist mit dem Menschen nicht zu machen.

Ein neuer Mensch ist nicht in Sicht.

Wer den neuen Menschen verspricht, will nur etwas vorgaukeln. Meist endet das Ganze in einem Zwangssystem, in dem vielleicht weniger Verbrechen in der Zeitung stehen, dabei aber meist noch mehr Verbrechen geschehen als vorher, die schlimmsten davon im Namen des Gesetzes wie das Naziregime und die Kommunistischen Diktaturen gezeigt haben.

Gegen offene Verletzungen der Menschenrechte, gegen sinnlose Gewalt und Zerstörung müssen sich auch die Verteidiger der Menschenrechte frühzeitig zur Wehr setzen. Dies muß manchmal auch mit dem Einsatz von Gewalt geschehen. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit der Mittel und das Prinzip der Vorbeugung ist allerdings immer zu beachten.

Ziel ist also nicht das höchste Glück für alle, sei es auf Erden, wie es der Kommunismus verkündet hat, oder im Himmel, wie es die Kirchen predigen. Ziel kann es nur sein, für einen möglichst großen Teil der Menschen ein einigermaßen  würdiges Leben zu ermöglichen. Dieses Leben sollte möglichst frei von vermeidbaren Krankheiten, möglichst sicher vor der Willkür anderer Menschen und ökonomisch so eigenständig sein, daß man nicht ständig das eigene Verhungern, Verdursten oder Erfrieren vor Augen hat. Es sollte dem einzelnen so wenig wie möglich Beschränkungen auferlegen, so daß er sein Leben so führen kann, wie er es selber möchte.

Zu diesem Abschnitt habe ich noch ein sehr eindrucksvolles Zitat von Alexander Solschenizyn aus "Der Archipel Gulag" gefunden:

"Die Ideologie, sie ist es, die der bösen Tat die gesuchte Rechtfertigung und dem Bösewicht die nötige zähe Härte gibt. Jene gesellschaftliche Theorie, die ihm hilft, seine Taten vor sich und vor den anderen reinzuwaschen, nicht Vorwürfe zu hören, nicht Verwünschungen, sondern Huldigungen und Lob. So stärkten sich die Inquisitoren am Christentum, die Eroberer an der Erhöhung des Vaterlandes, die Kolonisatoren an der Zivilisation, die Nationalsozialisten an der Rasse, die Jakobiner ( die früheren und die späteren) an der Gleichheit, der Brüderlichkeit und am Glück der zukünftigen Generationen."

Erklärung der Menschenrechte

 Am 10.Dezember 1948 genehmigte und verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Im Anschluß an diesen historischen Vorgang ersuchte die Versammlung den Generalsekretär der Vereinten Nationen um "denkbar weiteste Verbreitung der Erklärung und zu diesem Zwecke um ihre Veröffentlichung und Verteilung nicht nur in den Amtssprachen, sondern auch unter Anwendung aller ihm zu Verfügung stehenden Mittel, in möglichst allen anderen Sprachen." Den offiziellen Wortlaut findet man in den Texten der fünf Amtssprachen der Vereinten Nationen: chinesisch, englisch, französisch, russisch und spanisch.

Herausgegeben von den Vereinten Nationen

PRÄAMBEL

Da die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und ihrer gleichen und unveräußerlichen Rechte die Grundlage der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt bildet, da Verkennung und Mißachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei führten, die das Gewissen der Menschheit tief verletzt haben, und da die Schaffung einer Welt, in der den Menschen, frei von Furcht und Not, Rede- und Glaubensfreiheit zuteil wird, als das höchste Bestreben der Menschheit verkündet worden ist, da es wesentlich ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung als letztem Mittel gezwungen wird, da es wesentlich ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern, da die Völker der Vereinten Nationen in der Satzung ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen bei größerer Freiheit zu fördern, da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen die allgemeine Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durchzusetzen, da eine gemeinsame Auffassung über diese Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist, verkündet

DIE GENERALVERSAMMLUNG

die vorliegende allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung dieser Rechte und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende Maßnahmen im nationalen und internationalen Bereiche ihre allgemeine Anerkennung und Verwirklichung bei der Bevölkerung sowohl der Mitgliedstaaten wie der ihrer Oberhoheit unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.

ARTIKEL 1:

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

ARTIKEL 2:

Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen. Weiters darf keine Unterscheidung gemacht werden auf Grund politischer, rechtlicher oder internationaler Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, ohne Rücksicht darauf, ob es unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder irgendeiner anderen Beschränkung seiner Souveränität unterworfen ist.

ARTIKEL 3:

Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

ARTIKEL 4:

Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.

ARTIKEL 5:

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

ARTIKEL 6:

Jeder Mensch hat überall Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson.

ARTIKEL 7:

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede unterschiedliche Behandlung, welche die vorliegende Erklärung verletzen würde, und gegen jede Aufreizung zu einer derartigen unterschiedlichen Behandlung.

ARTIKEL 8:

Jeder Mensch hat Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz vor den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen alle Handlungen, die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzen.

ARTIKEL 9:

Niemand darf willkürlich festgenommen werden, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

ARTIKEL 10:

Jeder Mensch hat in voller Gleichberechtigung Anspruch auf ein der Billigkeit entsprechendes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht, das über seine Rechte und Verpflichtungen oder über irgendeine gegen ihn erhobene strafrechtliche Beschuldigung zu entscheiden hat.

ARTIKEL 11:

(1) Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist so lange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

(2) Niemand kann wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die im Zeitpunkt, da sie erfolgte, auf Grund des nationalen oder internationalen Rechts nicht strafbar war. Desgleichen kann keine schwerere Strafe verhängt werden als die, welche im Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung anwendbar war.

ARTIKEL 12:

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, sein Heim oder seinen Briefwechsel noch Angriffen auf seine Ehre und seinen Ruf ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen derartige Eingriffe und Anschläge.

ARTIKEL 13:

(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates.

(2) Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren.

ARTIKEL 14:

(1) Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgungen Asyl zu suchen und zu genießen.

(2) Dieses Recht kann jedoch im Falle einer Verfolgung wegen nichtpolitischer Verbrechen oder wegen Handlungen, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen, nicht in Anspruch genommen werden.

ARTIKEL 15:

(1) Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Staatsangehörigkeit.

(2) Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch ihm das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

ARTIKEL 16:

(1) Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne Beschränkung durch Rasse, Staatsbürgerschaft oder Religion das Recht, eine Ehe zu schließen und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.

(2) Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenseinigung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden.

(3) Die Familie ist die natürliche und grundlegende Einheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

ARTIKEL 17:

(1) Jeder Mensch hat allein oder in Gemeinschaft mit anderen Recht auf Eigentum.

(2) Niemand darf willkürlich seines Eigentumes beraubt werden.

ARTIKEL 18:

Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfaßt die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu bekunden.

ARTIKEL 19:

Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

ARTIKEL 20:

(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken.

(2) Niemand darf gezwungen werden,einer Vereinigung anzugehören.

ARTIKEL 21:

(1) Jeder Mensch hat das Recht, an der Leitung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch gewählte Vertreter teilzunehmen.

(2) Jeder Mensch hat unter gleichen Bedingungen das Recht auf Zulassung zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.

(3) Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch periodische und unverfälschte Wahlen mit allgemeinem und gleichem Wahlrecht bei geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

ARTIKEL 22:

Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit; er hat Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Organisation und der Hilfsmittel jedes Staates in den Genuß der für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen.

ARTIKEL 23:

(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie Schutz gegen Arbeitslosigkeit.

(2) Alle Menschen haben ohne jede unterschiedliche Behandlung das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

(3) Jeder Mensch, der arbeitet, hat das Recht auf angemessene und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert und die, wenn nötig, durch andere soziale Schutzmaßnahmen zu ergänzen ist.

ARTIKEL 24:

Jeder Mensch hat Anspruch auf Erholung und Freizeit sowie auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und auf periodischen, bezahlten Urlaub.

ARTIKEL 25:

(1) Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die seine und seiner Familie Gesundheit und Wohlbefinden, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztlicher Betreuung und der notwendigen Leistungen der sozialen Fürsorge, gewährleistet; er hat das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Verwitwung, Alter oder von anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

(2) Mutter und Kind haben Anspruch auf besondere Hilfe und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche und uneheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

ARTIKEL 26:

(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Der Unterricht muß wenigstens in den Elementar- und Grundschulen unentgeltlich sein. Der Elementarunterricht ist obligatorisch. Fachlicher und beruflicher Unterricht soll allgemein zugänglich sein; die höheren Schulen sollen allen nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten und Leistungen in gleicher Weise offen stehen.

(2) Die Ausbildung soll die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und die Stärkung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zum Ziele haben. Sie soll Verständnis, Duldsamkeit und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen fördern und die Tätigkeit der Vereinten Nationen zur Aufrechterhaltung des Friedens begünstigen.

(3) In erster Linie haben die Eltern das Recht, die Art der ihren Kindern zuteil werdenden Bildung zu bestimmen.

ARTIKEL 27:

(1) Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich der Künste zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Wohltaten teilzuhaben.

(2) Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz der moralischen und materiellen Interessen, die sich aus jeder wissenschaftlichen, literarischen oder künstlerischen Produktion ergeben, deren Urheber er ist.

ARTIKEL 28:

Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in welcher die in der vorliegenden Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

ARTIKEL 29:

(1) Jeder Mensch hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entwicklung seiner Persönlichkeit möglich ist.

(2) Jeder Mensch ist in Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zwecke vorsieht, um die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten der anderen zu gewährleisten und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und der allgemeinen Wohlfahrt in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.

(3) Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

ARTIKEL 30:

Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, daß sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung der in dieser Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielen.

Organisationen, die sich für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen:

Anti Slavery International   ASI

älteste Menschenrechtsorganisation der Welt

gegründet 1839

www.antislavery.org

Amnesty international

Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.

Heerstraße 178

53111 Bonn

Tel (0228) 650981

Liga für Menschenrechte Berlin eV Tel 030 3243688

UNO

UNICEF

Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen

Weil vielen die Grundbedürfnisse eines Menschen nicht klar sind, habe ich sie im folgenden einmal aufgelistet:


Grundbedürfnisse des Menschen

           Körperliche Grundbedürfnisse

1.Gesundheit

2.gesunde Nahrung: Obst, Gemüse, Vitamine, Brot etc.

3.gesunde natürliche Umwelt: Luft, Wasser, Sonne

4.gesicherte geschaffene Umwelt: Kleidung, Unterkunft, Wärme, Schutz vor Gefahren.

5.körperliche Betätigung:Sport,Spiel,Arbeit, Sexualität

6.Ruhe,Schlaf,Entspannung,keine Hetze z.B. beim Aufstehen am Morgen

bei vorwiegend geistiger Arbeit ==> körperl. Ausgleich

bei vorwiegend körperl. Arbeit ==> geistiger Ausgleich

7.ungefähre 3 * 8 Std Regel: 8 Std Arbeit, 8 Std Freizeit, Essen, Erholung, 8 Std Schlaf

8.keine Überanstrengungen, keine Überforderungen in Arbeit und Sport

           Seelisch-geistige Grundbedürfnisse

1.Sicherheit: Gefühl der Geborgenheit, des Gebrauchtwerdens, Sicherheit der politischen Verhältnisse und der wirtschaftlichen Lage. Aber: Eine gewisse Spannung ist notwendig, sonst versinkt man in Lethargie.

2.Erfolg und Anerkennung: Bestätigung, Arbeitsklima, Kritik und Lob aussprechen

3.Kreativität: schöpferische Betätigung, selbst etwas leiten, planen, verantworten, machen, erfinden, spielen, sich selbst ändern.

4.Erlebnisse mit Erinnerungswert, z.B.in d.Natur (Wanderungen, Radtouren ), menschliche Begegnungen dauerhafter und verläßlicher Art, Erfolge in der Arbeit, bestandene Schwierigkeiten. Offen sein für Neues, neue Menschen, neue Länder oder Gegenden, neue Arbeit, neue Freizeitbeschäftigungen.

5.Selbstachtung: Selbstvertrauen, Stabilität, kein Selbstmitleid, Kenntnis seiner selbst, Fähigkeit zur Selbstkritik.

6.Liebe: zur Frau oder zum Mann, zu Kindern, zur Familie, zum Mitmenschen, Freundlichkeit und Kontaktfähigkeit. Vielgestaltige menschliche Beziehungen. Liebe zur Natur, zu Tieren und Pflanzen.

Anmerkungen:

Diese Bedürfnisse werden nicht von außen ( z.B. von der Gesellschaft ) befriedigt und garantiert, sondern dafür ist in erster Linie jeder selbst verantwortlich. Außerdem braucht der Mensch ein gewisses Maß an Stress und Unsicherheit, sonst verkümmert er in Sattheit und Selbstzufriedenheit. Man könnte den Grundbedürfnissen also durchaus auch Grundpflichten anfügen. Der Mensch lebt in Kontrasten, erst wenn man 2 Tage gehungert hat, weiß man das Essen zu schätzen.

Da sich dieses Buch vorwiegend an junge Menschen wendet und man in der frühen Phase seines Lebens mit vielen wichtigen Entscheidungen und Umbrüchen konfrontiert wird, denen man nicht immer gewachsen scheint, habe ich im folgenden einige Möglichkeiten der Problembewältigung angefügt, die sich bewährt haben.

Problembewältigung:

Wenn man Probleme irgendwelcher Art mit sich herumschleppt und nicht so recht weiß, wie man sie bewältigen soll, dann gibt es einige Wege, die sich zur Lösung oder auch nur zur eigenen Erleichterung bewährt haben:

1.Aufschreiben:

Man sollte versuchen, durch das stichpunktartige Aufschreiben eines Problemes mehr Klarheit in die ganze Sache zu bringen. Man kann dazu die Gründe eines Problems, das Für und Wider einer Sache, oder einen zeitlichen Ablauf, oder auch seine eigenen Pläne zur Bewältigung einer Situation niederlegen. Dadurch schreibt man sich das Ganze "von der Seele " und es wird einem vieles klarer und leichter. Auch in Form von Briefen, die man an jemanden schreibt, den man gut kennt, zu dem man Vertrauen hat, der aber in ein Problem nicht unmittelbar einbezogen ist, kann so ein Aufschreiben erfolgen. Am besten kauft man sich einen Block oder ein Schreibheft und fängt ganz einfach einmal damit an.

2.Reden:

Vieles wird leichter, wenn man darüber spricht. Man sollte Probleme nicht in sich

hineinfressen. Man sollte aber mit jemandem reden, zu dem man Vertrauen hat und der in

ein Problem nicht unmittelbar mit einbezogen ist.

3.Körperliche Betätigung:

Viele bedrückende Dinge werden leichter, wenn man sie durch körperliche Betätigung " abarbeitet ". Dies kann in Form von sportlicher Betätigung erfolgen. ( einen Spaziergang an der frischen Luft machen, eine Wanderung, eine Radtour machen, in einem Verein mitwirken und in einer Mannschaft spielen, Schwimmen gehen, Gymnastik machen,

Tanzkurs etc.)

Am besten sollte man das machen, was man auch früher gern gemacht hat, zu dem man aber aus irgendwelchen Gründen zuletzt keine Zeit mehr gefunden hat. Körperliche Betätigung kann auch in Form von Arbeit erfolgen. Arbeit, die einen täglich fordert und einen zeitlich in Anspruch nimmt und vielleicht auch etwas Befriedigung verschafft, hilft einem sehr. Berufliche Arbeit, Gartenarbeit, Renovierungsarbeit in der Wohnung oder am Haus, oder soziales Arbeiten für alte und kranke Leute, Engagement für Natur und Umwelt kann einem helfen, die eigene Probleme wieder etwas besser einzuordnen und nicht überzubewerten.

4.Vermeiden ungeeigneter Hilfen:

Man sollte sich in schwierigen Situationen nicht selbst Gewalt antun. Der eigene Körper kann eigentlich meist wenig dafür, daß einen ein Problem bedrückt. Deswegen sollte man ihn auch nicht mit sogenannten Problemlösern wie Alkohol und Nikotin bearbeiten. Diese schaffen nur neue Probleme und machen krank. Drogen, übermäßige Arbeit, risikoherausfordernde Betätigungen wie unsinniges Autofahren sind auch eine Form von Gewalt gegen den eigenen Körper.

Auch ein Selbstmordversuch ist kein Ausweg. Er endet meist nicht auf dem Friedhof, dem Ort der endgültigen Problemlösung für den Gestorbenen, sondern viel häufiger im Krankenhaus. Wenn man Pech hat, hat man sich durch eine Kurzschlußhandlung ein bleibendes gesundheitliches Problem eingehandelt.

Die Hinwendung zu neuen Sekten, neuen Religionen oder Ideologien, die sich als allgemeine Problemlöser anbieten, sollte man sich reiflich überlegen. Für das spezielle eigene Problem bieten sie meist nur herzlich wenig Hilfe. Meist stehlen sie einem nur Zeit oder die eigene Persönlichkeit und ersparen einem letzendlich nicht das eigene Nachdenken.

5.Lesen guter Bücher

Viele Probleme wurden von anderen Menschen schon mehrfach erlebt und dankenswerterweise aufgeschrieben. Die Geschichten anderer Leute können einem sehr über eigene Probleme hinweghelfen. Was man liest, sollte aber kein Lehrbuch über Psychologie sein, sondern vielleicht ein Buch aus der Literatur oder Fallbeschreibungen für Rechts-, Medizin- oder Psychoproblemen mit Anleitung zu einer Bewältigung.

Neben Unmengen von flachen und nichtsagenden Romanen gibt es auch Bücher, die man sehr gut lesen kann, die lustig oder spannend oder auch nachdenklich sind, und einen so ablenken können.

Auch Musik hören, Musik spielen, Singen, einen guten Film anschauen kann einen im positiven Sinn ablenken.


Menschen ohne Glauben , Sonstglaube

Sicher kennt jeder von uns Mitmenschen, die scheinbar an nichts glauben. Die Natur gibt ihnen nichts, sondern dient ihnen nur zur Ausbeutung. Musik, gute Bücher und Filme empfinden sie als Zeitverschwendung. Auch den Gottesglauben haben solche Menschen längst als altmodisch abgelegt oder sie bewahren ihn noch zum Schein, weil es noch Vorteile bringt. Alles, was solche Menschen interessiert, scheint ihr Erfolg, ihr Ruhm, ihr Geld und ihre Macht zu sein. Das sind Menschen ohne Glauben, die "Sonstgläubigen".

     Vor einer vorschnellen Verurteilung solcher Mitmenschen sollte man sich aber hüten. Dann wäre man ja wieder bei der Schwarzweißmalerei der Bibel angelangt. Vielleicht verwirklichen diese Menschen, die es in der geschilderten überzeichneten Form auch kaum gibt, nur konsequent ein in jedem von uns angelegtes biologisches Durchsetzungsprogramm, ohne das wir alle schon längst ausgestorben wären.


Grundüberzeugungen der Menschen ohne Glauben.

1.Es existieren Dinge, die unser Leben stark beeinflussen: Geld und Besitz, Macht und Einfluß, Ehrgeiz und Wille, Ruhm und Ansehen, Lustgewinn und Triebbefriedigung.

2.Die genetische Anlage und den Wunsch nach diesen Dingen gibt es in allen Menschen.

3.Diese Dinge gibt es durchaus auch im Tierreich.

4.Diese Dinge wirken ständig auf der Erde im menschlichen Zusammenleben und im Umgang des Menschen mit der Natur.

5.Diese Eigenschaften und Ziele des Menschen können anderen Menschen viel Leid zufügen. Sie sind die Ursache für Unrecht, Raub, Mord etc. Sie waren der Anlass für eine Unzahl von Kriegen. Sie sind der Anlass des derzeit herrschenden Kriegszustandes gegen die Natur auf dieser Erde. Allerdings sollte man sich davor hüten, alle diese Dinge als schlecht und verdammenswert anzusehen. Vielfach waren sie ein entscheidender Antrieb, die Menschheit vorwärts zu bringen und ihr ein einigermaßen gefahrloses Leben in einer anfangs feindlichen Umwelt zu ermöglichen.

6.Ein Urteil über diese Eigenschaften und Ziele gibt es nur im Urteil der anderen Menschen, die mitmachen, die sich beherrschen lassen. Die Kunst eines stabilen Gesellschaftsgefüges ist es, diese teilweise stark auseinanderstrebenden Ziele auszubalancieren und in vernünftige Bahnen zu leiten. Die Natur läßt sich die unbegrenzte Anwendung dieser Eigenschaften und Ziele nicht gefallen.

7.Das Streben nach diesen Eigenschaften scheint aus der tierischen Herkunft des Menschen zu stammen und wird wohl existieren, solange es Menschen gibt. Ein Teil wird als Erbe beispielsweise Besitz, Geld, Berühmtheit oder auch als biologische Erbanlage an die eigenen Nachfahren weitergegeben. Aber eine Unsterblichkeit gibt es da nicht.

8.Ähnliche Eigenschaften und Ziele gibt es bereits im Tierreich, z.B. die Macht des Löwen gegenüber anderen Tieren. Wahrscheinlich werden diese Dinge den Tieren aber nicht bewusst.

9.Die endgültige Bestimmung dieser Eigenschaften und Ziele ist offen. Es ist offen, ob der Mensch immer von Geld und Besitz beherrscht wird. Diese Dinge werden unwichtiger, wenn alle Menschen einigermaßen gut damit versorgt sind. Das Geltungsbedürfnis der Menschen in irgendeiner Form wird man aber nicht abschaffen können.

Abbildung Stalin und Hitler , 2 totale Machtmenschen , die Millionen anderer Menschen auf dem Gewissen haben:

   

Das Streben nach Macht wird unwichtiger, wenn in einer Person keine riesige Machtanhäufung zugelassen wird. Das Streben nach Macht wird steuerbar, wenn alle Menschen das Gefühl haben, zumindest ihren kleinen Teil mitzubestimmen, sei es bei Wahlen, bei Volksabstimmungen, als Verbraucher, als Schüler und Studenten und bei der Arbeit.

Wenn sich alle Leute durch freie Meinungsäußerung oder in Eingaben und Demonstrationen Luft verschaffen können über ihre Sorgen und Probleme, dann ist schon einiges erreicht. Jedes politische System, das die individuellen Fähigkeiten und Kenntnisse von möglichst vielen Einzelpersonen und Gruppen in die Entscheidungsprozesse einbezieht, wird auf die Dauer erfolgreicher sein als Herrschaftsstrukturen, die auf eine einzige Person oder eine kleine Gruppe zugeschnitten sind.

Wichtig ist eine gegenseitige Kontrolle der Machtinstanzen in einer Gesellschaft. Machtstrukturen dürfen nicht völlig zentralisiert sein, sie müssen vielfältig, von unten durchschaubar und beherrschbar sein. Was lokal lösbar ist, muß vor Ort gelöst werden. Für Großstrukturen (politische, wirtschaftliche, administrative Großstrukturen) müssen Überwachungsinstanzen geschaffen werden. Die Notwendigkeit von Großstrukturen muß zugleich immer wieder kritisch hinterfragt werden.

Schon Adam Smith hat in seinem immer noch lesenswerten Buch "Der Wohlstand der Nationen" dargelegt, wie man den Sonstglauben, z.B. den Egoismus der Menschen, zum Wohle aller kanalisieren kann. Der Glaube an die Mitmenschlichkeit und der "Sonstglaube" des Kapitels 6 sind also nur zwei Seiten derselben Medaille Mensch.


Schluß

Bei der Diskussion um den Gottesglauben verwundert einen immer wieder, mit welcher Hingabe über dieses Thema diskutiert werden kann. Andererseits verweigern sich viele Christen der Diskussion, weil sie wohl keine Lust haben, ihre ganzen inneren Wertvorstellungen hinterfragen zu lassen. Dennoch müssen sich auch Christen fragen, welcher Ideologie sie hinterherrennen. Dem Christentum blieb der große Crash bislang erspart, wie er andere Ideologien getroffen hat. Der Nationalismus hatte - zumindest in Deutschland - seine Stunde der Wahrheit im Jahre 1945, als den meisten klar wurde, in welche Unmenschlichkeit diese Ideologie geführt hatte. Der Kommunismus erlebte seine Stunde Null mit der Auflösung der Sowjetunion und des eisernen Vorhanges im Jahre 1989. Auch dies war ein solch einschneidendes Erlebnis, dass viele Leute sich für immer von dieser Ideologie verabschiedeten.

Die Ideologie des Gottesglaubens in Form des Christentums verliert zwar langsam an Zuspruch, aber ein dramatisches Ereignis völliger Abkehr vieler Menschen blieb ihr bisher erspart. Trotzdem müssen sich die Menschen fragen, welche Inhalte des Christentums falsch und überflüssig sind, welche Werte und Leitlinien gut sind und welche neu dazukommen sollten. Sie müssen sich fragen, ob sie ohne selbsterarbeitete Wertvorstellungen durch ihr Leben treiben wollen oder ob sie auf den abfahrbereiten Zug des Fortschritts- und Technikglaubens aufspringen wollen, der als nahtloser Übergang von der Heilsbotschaft des Christentums zu den Segnungen des Wohlstandes angeboten wird.

Mit diesem Buch möchte ich dafür plädieren, die fragwürdigen Grundlagen des Christentums abzulegen, wie sie meines Erachtens der Glaube an einen persönlichen Gott und der Glaube an das Weiterleben nach dem Tode darstellen.

Manche Gottesgläubige meinen, ohne ihren Gott könnten sie nicht leben. Sie biegen die christliche Gottesvorstellung nach eigenem Gutdünken zurecht, da sie die Widersprüche des Christentums sehr wohl bemerken und umgehen wollen. Hat man  sich aber einmal von der Gottesvorstellung distanziert, dann zeigt sich sehr bald, dass man auch ohne Gottesglauben normal weiterleben kann. Die brauchbaren Wertvorstellungen des Christentums wie die Achtung des Mitmenschen, das Plädoyer für die Einfachheit des Lebens, für die Sparsamkeit und für die Achtung anderer Lebewesen behalten auch ohne Gott ihre Gültigkeit.

Ohne Gott kann man sehr wohl leben. Ohne Natur, ohne Kultur und ohne Mitmenschen können wir das nicht. Wir müssen einsehen, dass die Grundlage allen Handelns der Menschen eine Versöhnung mit der Natur ist. Alles andere ist von dieser Voraussetzung abhängig. Das heißt, es wird Zeit, dass die Gottesideologie durch eine kritische Naturideologie ersetzt wird. Diese Naturideologie muss uns auch davor bewahren, einem allzu bequemen Fortschrittswahn auf den Leim zu gehen, der sich als neuer Problemlöser anbietet, der aber weit davon entfernt ist, die vor uns liegenden Bedrohungen der  Menschen zu entschärfen.

Unsere Kenntnisse von der Natur sind dabei noch gering und dennoch haben wir einige klare Leitlinien begriffen und müssen sie zur Grundlage unseres Handelns und Planens machen.

Manch einer kann Gott als Vorstellung in seinem Gehirn nicht abschaffen. Aber man muß angesichts der Erkenntnisse der Naturwissenschaften und der abgelaufenen Geschichte und Ereignisse auf dieser Erde den eigenen religiösen Standpunkt sehr kritisch überdenken.

Ansätze dazu finden sich in den Büchern von Hirsch, Küng, Amery und Ditfurth ( lit 16,17,18 und 60 ).

Man muß den grundlegenden Regeln der Natur den Raum geben, den sie zu Recht einnehmen. Ob wir es akzeptieren oder nicht: Die Natur ist die Grundlage unserer Existenz, alles andere ist der Überbau.

Pyramide der Grundüberzeugungen


      Gottesglaube, Religion

  • ideologischer Überbau

  • verzichtbar,da oft unrichtig


 Menschenglaube 

     Kulturglaube

 Sonstglaube

 Naturglaube

  • unverzichtbare Grundlage,

  • wenn die nicht stimmt,

  • stimmt alles darüber nicht

Kenntnis der Natur

  • Eigene Erfahrungen in der Natur

  • Naturwissenschaft

Erhaltung d.Natur

  • Ökologie

  • Naturschutz

  • Umweltschutz   



Ob man Gott über sich und dieser Basis thronen lässt, mag jeder selbst für sich beantworten. An den christlichen Gott kann ich nicht glauben, da er mit dem Fundament allen Glaubens, dem Naturglauben, und auch mit den Menschenrechten in zu vielen Punkten im Widerspruch steht.

Auch der christliche Glaube hat sich in Jahrhunderten immer wieder den Menschen angepasst und man muss ihm die Chance der Evolution geben. Es wird interessant werden, diese Entwicklung der nächsten Jahre und Jahrzehnte mitzuerleben, in Zeiten, in denen die Menschen kritischer und die Probleme der Natur immer drängender werden.

Auch wenn der Naturglaube die Basis ist und jedem Menschen einen sehr festen geistigen und seelischen Halt bieten kann, sollte man sich davor hüten, die Natur zu einem neuen Gott zu erheben. Dazu taugt sie nicht. Man denke nur an ein hochgeistiges meditatives Erlebnis der Naturanbetung im Abendsonnenschein auf einer Wiese, das durch einen Bienenstich jäh unterbrochen wird. Dann hat einem der Naturgott gezürnt oder man ist der eigenen Naivität aufgesessen.

Wir Menschen müssen erwachsen werden, die Natur wird uns dabei helfen und wird uns den richtigen Weg zeigen. Die Natur auf der Erde braucht unseren Glauben viel notwendiger als ein abstrakter Gott-Vater im Himmel. Der Glaube an die Natur auf der Erde zusammen mit dem Glauben an die Menschen und ihre Kultur sind dem Glauben an einen Gott im Himmel vorzuziehen.

Weiter zum Kapitel      Anhang 1 Definitionen

Ansonsten                    Zurück zu NKM index