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Webdialer - die neue Gefahr aus dem Internet
Web-Dialer sind der neueste Clou, nichtsahnende Websurfer abzuzocken. Tausende Menschen sind bereits Opfer dieser Einwahlprogramme geworden, die sich über teure 0190-Nummern ins Internet verbinden und den User oft genug über diesen Umstand im Unklaren lassen. Der Schock kommt meist erst mit der Telefonrechnung. Sicherheit-Online beantwortet Ihnen die wichtigsten Fragen zu Dialern und zeigt auch, wie man die Programme wieder los wird.
Was sind Dialer?
Webdialer sind kleine Programme (exe-Dateien), die über das DFÜ-Netzwerk Ihres Rechners einen neuen Internetzugang einrichten. Das Fatale: dieser Zugang läuft über eine so genannte “Vorwahl für Premium-Rate-Dienste”. In Deutschland ist dies meist eine 0190-8-Nummer und wird auch so, also mit 1,86 Æ (3,63 Mark) pro Minute, abgerechnet. Vor allem auf Erotikseiten werden Webdialer als “anonyme und einfache” Möglichkeit des Zugang zur Seite “ohne Mitgliedschaft” angeboten.
Bisweilen werden Dialer per E-mail oder ICQ verschickt, tauchen in Newsgroups auf, oder verschleiern sich hinter angeblichen Updates. Gelegentlich wird dabei von Highspeed-Dialern gesprochen. Eine schnellere Verbindung durch Dialer ist entgegen dieser Versprechungen allerdings nicht möglich.
Vorsicht: Dialer der neueste Generation installieren sich beim Betreten einer Webseite sogar selbstständig auf Ihren Rechner - über ActiveX !
Der beste Schutz überhaupt - 0190 sperren lassen
Die Deutsche Telekom bietet seinen Kunden an, die Einwahl zu 0190-Diensten von einem Anschluss aus komplett sperren zu lassen. Dabei können auch andere Vorwahlen zusätzlich gesperrt werden (z.B. 0193) Allerdings erhebt das Unternehmen dafür eine einmalige Gebühr in Höhe von rund 15,-- DM. Diese 15,-- DM können sich jedoch gegebenfalls sehr schnell bezahlt machen. Andere Telefongesellschaften werden so etwas sicherlich ebenfalls anbieten können, einfach mal beim jeweiligen Anbieter nachfragen.
Es ist jedoch zu empfehlen, die Sperrung später einmal zu überprüfen. Einige User berichten davon, dass die Gebühren für die Sperrung zwar erhoben wurden, jedoch die 0190-Einwahl weiterhin möglich ist. Ein Fehler seitens der Telekom, den man leicht per Telefon austesten kann, indem man mal kurz eine 0190-Rufnummer anwählt.
Bei dieser Methode hat kein Dialer mehr die Chance eine dieser Servicenummern durch den Anwender gewollt oder ungewollt anzuwählen.
Entgegen vieler Behauptungen, die Sperrung der 0190-Vorwahl kann durch vorangestellte Call by Call Rufnummern umgangen werden, ist laut Auskunft der Deutschen Telekom nicht möglich. Der Kunde kann zwar vor jeder Servicenummer (z.B. 0190, 0180, 0900, 0137 usw.) die Vorwahl einer anderen Telefongesellschaft wählen, doch wird diese durch die Technik der Telekom ignoriert.
Im übrigen bietet die Telekom verschiedene sogenannte Sperrklassen an. Hier steht einem der T-Punkt oder die Hotline mit Rat und Tat zur Seite.
Gänzliche "0190-Sperren" können seitens der Telekom vorgenommen werden oder es bietet sich auch eine andere Variante, indem der Kunde selber manuell über sein Telefon verschiedene Sperrmöglichkeiten mittels einer PIN einstellen kann. Die letzte Variante muss jedoch auch zunächst einmal freigeschaltet werden.
Hauseigene Telefonanlage konfigurieren
Viele Privatanwender verfügen über eine Telefonanlage, insbesondere ISDN-Kunden. Sehr viele
Telefonanlagen bieten zahlreiche Konfigurationsmöglichkeiten an. - Auch das Sperren von
0190/0193 und anderen Vorwahlbereichen bzw. Rufnummern. Hierzu sollte die
Bedienungsanleitung der Telefonanlage gründlich studiert werden.
Wie kann ich mich dagegen schützen ?
In jedem Fall sollten keine automatisch angebotenen Downloads einer EXE-Datei bei Eintritt
einer Webseite angenommen werden. Hin und wieder passiert es im übrigen auch, dass bei
Erwähnung einer Webseite (wo auch immer) ein direkter Download-Link genannt wird. In
dieser Webadresse erscheint zwar keine Datei unter der Endung ".exe", doch wird diese URL
auf einen Download-Link umgeleitet.
Das Programme unbekannter Herkunft nicht aus dem Web heruntergeladen und ausgeführt
werden sollten, müsste eigentlich an dieser Stelle nicht mehr erwähnt werden. Das Gleiche
gilt natürlich auch für ausführbare Dateien, die einem unverwünscht per E-Mail übermittelt
worden sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Absender bekannt ist oder nicht. Häufig
werden derartige Spam-Mails mit gefälschten Absendern verschickt.
Da auch immer mehr Webseitenbetreiber dazu übergehen, mittels ActiveX einen Dialer auf
dem System des Besuchers zu installieren ohne das es dieser überhaupt bemerkt, sollte der
Browser entsprechend konfiguriert werden. Da nur der Internet Explorer ActiveX kennt und
ausführen kann, sollten diese Funktionen in den Einstellungen (unter Internetoptionen)
unbedingt deaktiviert werden. Andere Browser wie Netscape, Opera oder Mozilla ignorieren
ActiveX und bieten lediglich den Download einer Datei an, sollte man über eine entsprechend
modifizierte Seite im Netz stolpern. Diesen Download nicht bestätigen, sondern ablehnen ! Für
den Netscape Browser gibt es zwar auch ein ActiveX Modul, welches durch den Anwender
nachträglich installiert werden kann. Doch sollte darauf in jedem Fall verzichtet werden.
Man sollte sich immer vor Augen halten, dass Profis der Adult-Branche wirklich alle Tricks und
Kniffe kennen, die Besucher auf ihr Webangebot zu locken. - Aber nicht nur das, wer diese
ganze Rubrik aufmerksam liest.... Wie weit gewisse Methoden angewendet werden, hängt
selbstverständlich von dem jeweiligen Betreiber selber ab. Auch sei nochmals erwähnt, dass
es durchaus Anbieter gibt, die absolut seriös arbeiten und keinerlei faule Tricks anwenden.
DFÜ-Verbindung neu einstellen
Sollte das Zugangspasswort für den Onlinezugang abgespeichert worden sein, so ist dieses
zu entfernen. Man gewöhnt sich sehr schnell daran, das Zugangspasswort vor dem Aufbau
einer Verbindung einzugeben.
Ich selber habe die DFÜ-Verbindung weder mit dem Browser noch Mailprogramm verknüpft.
Lediglich habe ich aus dem Ordner "DFÜ-Netzwerk" die jeweilige Verbindung auf den Desktop
verknüpft. Ich wähle mich zunächst ein und erst dann nehme ich meine Aktivitäten im WWW
auf. Genauso erfolgt auch die Abfrage meiner Mailboxen.
Diese Prozedur hat den Vorteil, indem auf diese Art und Weise hin und wieder auf die
Einwahlnummer geschaut wird. Alles geht nicht so schnell und man achtet mehr auf die
Dinge, welche da geschehen. Ich selber habe mir das angewöhnt und praktiziere das seit
Jahren.
Schutzsoftware gegen ungewünschte 0190 Einwahl
Zwischenzeitlich gibt es auch immer mehr Programme zum Schutz vor der ungewünschten
Einwahl über eine 0190-Rufnummer. Wir stellen hier lediglich eine kleine Auswahl sehr guter
Programme vor, die auch unabhängig der Hardware (ISDN- Modem u.Karten, analoge
Modems) arbeiten.
YAW - Yet Another Warner (von Trojaner-Info.de und Andreas Haak)
YAW ist ein DFÜ-Überwachungsprogramm, welches vor sogenannten "Dialern" schützt. YAW
arbeitet dabei mit einem einzigartigen Prinzip. Jede Verbindung die ein PC über das DFÜ
Netzwerk aufbaut wird gemeldet. Der Anwender kann verdächtige Verbindungen beenden
und/oder auch gänzlich löschen. Da in letzter Zeit häufiger Dialer aufgetaucht sind, die übliche
0190 Warner umgehen können, wurde YAW bewusst und gezielt so konzipiert, dass ein PC
Nutzer die volle Kontrolle über seine Onlineverbindung besitzt. YAW ist quasi eine Firewall für
das DFÜ Netzwerk.
Info-Seite | Hilfe zu YAW | Download |
0190 Warner
Überwacht den DFÜ-Verbindungsaufbau und protokolliert alle DFÜ-Verbindungen inklusive der
angewählten Rufnummern. Sollte eine 0190 Rufnummer angewählt werden, schlägt der 0190
Warner sofort Alarm. Doch überwacht das kleine Programm auch den zweiten Kanal bei
ISDN-Anschlussinhabern. Die Software ist Freeware und benötigt noch nicht einmal eine
Installationsroutine. Im übrigen hält der Autor noch andere wirklich sehr hilfreiche und
nützliche Programme bereit, die jedoch zum Teil keine Freeware sind, aber in jedem Fall sein
Geld wert sind.
http://www.wt-rate.com
SmartSurfer von Web.de
Hauptsächlich dient das Programm der Firma Web.de AG eigentlich für den Zweck, stets die
günstigste Call by Call Verbindung zu finden und aufzubauen. Auch können bestehende
DFÜ-Verbindungen eingebunden werden. Aber SmarSurfer überwacht ebenfalls die Einwahl zu
einer teuren 0190-Rufnummer und gibt eine entsprechende Warnung aus.
http://smartsurfer.web.de
0190 Alarm
Auch dieses Programm überwacht die Verbindungseinstellungen. Das Programm kann sogar
dahingehend konfiguriert werden, indem Einwahlnummern zu Onlinediensten, die den
Nummernsatz "0190" (also nicht am Anfang der Einwahlnummer stehend) enthalten
zugelassen werden.
http://www.OnlineTimer.de
ANTS
Der Freeware Trojanerscanner ANTS erkennt mehrere 1.000 dieser Dialer, auch wenn sich so
ein Programm bereits eingenistet haben sollte. Praktisch: Das Programm schützt den
Anwender auch vor sehr vielen Trojanischen Pferden.
http://www.ants-online.de
Wichtiger Hinweis !
Leider werden auch zunehmend manipulierte Dialer im Netz verteilt, die 0190 - Schutzsoftware
ausschalten oder umgehen können (auch teilweise die weiter oben aufgeführte Software !).
YAW ist zur Zeit noch ausgeschlossen, da das Programm noch ganz neu ist. Diese
Programme können somit keinen 100%igen Schutz gewährleisten ! Zuverlässiger ist somit in
der Tat, seinen Telefonanschluss zur Anwahl von 0190-Servicenummern komplett sperren zu
lassen.
Serviceprovider Vorwahlen 0193/0192/0191 etc.
Desweiteren sind auch Dialer gesichtet worden, die gar keine Einwahlnummer beginnend mit
0190 benutzen. Hier erfolgt der Verbindungsaufbau über Vorwahlen von Service-Providern,
welche die Kosten je Onlineminute selber festlegen können. Aber auch hier können genau wie
bei 0190-Rufnummern sehr hohe Rechnungen entstehen.
Zur Zeit schützt keines der o.g. Programme vor der Einwahl dieser Rufnummern. Ebenso nutzt
auch eine ausschliessliche "0190-Sperre" in diesen Fällen leider gar nichts. Hilfreich ist es
hier, immer wieder die DFÜ-Einstellungen von Hand zu überprüfen. Doch bietet die Deutsche
Telekom sogenannte Sperrklassen (wie oben beschrieben) an. Hier ist es auch möglich
Vorwahlen wie z.B. 0192, 0193 usw. ebenfalls sperren zu lassen. Doch sollte dabei auf jeden
Fall beachtet werden, dass nicht auch versehentlich die Einwahl zu eigenen Providern gesperrt
wird. - Also vorher noch einmal nachschauen, welche Einwahlnummer(n) man benutzt.
Häufig gestellte Fragen
Kann eine normale, bestehende Internetverbindung während der Onlinesitzung auf
eine 0190-Nr. umgelenkt werden ?
So etwas ist nicht ohne weiteres möglich. Auch ist mir bisher kein Dialer bekannt, der sich
derartige Funktionen zu Eigen macht. Hin und wieder berichten User zwar davon, doch handelt
es sich hier um einen schlechten Scherz seitens des Webseitenbetreibers. Ein einfaches
JavaScript genügt schon, um ein derartiges Hinweis-Fenster zu erzeugen "Sie surfen für 3,63
DM/Min.".
Sind DSL-Anwender von Dialersoftware betroffen ? - Kann hier auch eine gewollte
oder auch ungewollte Einwahl erfolgen ?
Eine Einwahl mittels einem Dialer über DSL-Netzwerk selber ist nicht möglich.
Sollte jedoch auch ein Modem angeschlossen bzw. eine Modemkarte eingebaut worden sein,
so wäre dieses natürlich sehr wohl möglich. Vorausgesetzt natürlich, die entsprechende
Hardware wurde eingerichtet bzw. konfiguriert. - Einige nutzen weiterhin auch ein normales
Modem um z.B. Faxe zu versenden oder als alternativen Internetzugang.
Kann eine DFÜ-Verbindung die bisher gewohnte Einwahlnummer anzeigen, doch im
Hintergrund wird eine teure 0190-Verbindung aufgebaut. - Ist so etwas über die
Registry möglich ?
Theoretisch schon. Jedoch nur in dem Fall, wenn auch die Dialer-Software beim
Verbindungsaufbau über DFÜ ausgeführt wird. Einige Dialer koppeln diese "Eigenart"
miteinander.
Muss ich die Einwahlgebühren bezahlen, obwohl ich mich nie über diese
Servicenummern bewusst eingewählt habe ?
Laut Auskunft der Deutschen Telekom ist jeder Kunde für seinen Telefonanschluss selber
verantwortlich. Auch was die Nutzung durch Dritte angeht. Wird ein Betrug seitens einer
Anbieterfirma (die Dienste mittels Dialersoftware über 0190 anbietet) vermutet und
nachgewiesen, so muss versucht werden, die angefallenen Kosten über diese Firma zu
erhalten. Hierbei sollte unbedingt ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden.
(tt) 16.12.2001
Schriftliche Fragen an die Bundesregierung vom 6. September 2001:
Mit Antwort durch den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Siegmar
Mosdorf, vom 19.9.2001:
1.Ist der Bundesregierung bekannt, dass es in Deutschland Fälle gibt, bei denen Eltern mit Telefonrechnungen von
mehreren Hundert und in bestimmten Fällen mehreren Tausend Mark überrascht werden, weil ihre Kinder
unvorsichtigerweise und ohne sich dessen bewusst zu sein, mit 0190-Nummern im Internet gesurft sind?
Antwort: Der Bundesregierung ist bekannt, dass in Einzelfällen die unbefugte Nutzung von
Telekommunikationsendgeräten durch Minderjährige zu hohen Telefonrechnungen geführt hat.
Das Problem der häufig sehr hohen Telefonkosten durch die Nutzung der Servicerufnummern 0190-8... (3,63
DM/Min) führt in der letzten Zeit vermehrt zu Beschwerden. Dazu gehören
auch Fälle, in denen mittels sogenannter Dialer-Software Internetverbindungen über diese Servicerufnummern
hergestellt werden.
2.Wie ist die Rechtsstellung der Eltern als Kunden und Verbraucher gegenüber dem Anbieter und der
rechnungssstellenden Telefongesellschaft in diesen Fällen?
Antwort:Grundsätzlich ist der unmittelbare Vertragspartner der Telefongesellschaft - das sind in der Regel die
Eltern - für die Nutzung der in seinem häuslichen Bereich vorhandenen Telekommunikationsendgeräte
verantwortlich und damit auch verpflichtet, den Rechnungsbetrag zu begleichen.
3.Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass hier Eltern mit Kindern einem absolut ungerechtfertigten Risiko ausgesetzt
sind insbesondere deshalb, weil den wenigsten Eltern die Gefahr und das damit verbundene finanzielle Risiko bekannt ist.
Antwort:Nach Auffassung der Bundesregierung ist in der Öffentlichkeit bekannt, dass insbesondere mit Blick auf
Minderjährige der Umgang mit Internet oder Telekommunikationsendgeräten mit Risiken verbunden ist. Die
Öffentlichkeit wurde in der letzten Zeit vermehrt über die Konsequenzen bei der Nutzung von Servicerufnummern
informiert und zwar von so unterschiedlichen Seiten wie Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e. V.
(FST), Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Verbraucherorganisationen und nicht zuletzt durch
Presseveröffentlichungen und Fernsehsendungen.
4.Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um künftig Eltern von Kindern, die Zugang zum Internet haben, vor
derartigen unliebsamen Überraschungen zu schützen?
Antwort:Um die unvorsichtige und unbewusste Nutzung von 0190-Servicerufnummern insbesondere durch
Minderjährige zu verhindern, gibt es auf der Grundlage der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung
(TKV) und durch freiwillige Leistungen der Telefondienstanbieter Maßnahmen, die von den Telefonkunden zum
Schutz vor hohen Rechnungen genutzt werden können.
Seit dem 1. Januar 2001 können die Kunden nach § 18 TKV die Höhe der Telefonrechnung begrenzen. Nach
dieser Vorschrift kann der Kunde gegenüber seinem jeweiligen Vertragspartner, also auch gegenüber den
Anbietern von Preselection, Call-by-Call, Auskunftsdiensten, Telefonmehrwertdiensten sowie Internet-by-Call
vorgeben, bis zu welcher monatlichen Entgelthöhe er die Dienstleistung in Anspruch nehmen will.
Die Telefongesellschaften sind nach dieser Vorschrift verpflichtet, zumindest eine der folgenden Leistungen
anzubieten:
die Anzeige der monatlichen Gesamtsumme der Entgelte im Endgerät, die eventuell mit
einer Sperrfunktion verknüpft werden kann,
Prepaid-Produkte,
eine Ansage im Endgerät, sobald das Entgeltlimit erreicht wurde.
Die Regelung gilt generell für das Angebot von Telekommunikationsdienstleistungen mit Ausnahme der Entgelte
für International Roaming. Damit sind neben dem Sprachtelefondienst im Fest- und Mobilfunknetz auch Daten-
und Mehrwertdienste erfasst.
Im übrigen wird der Preis für die Nutzung einer Servicerufnummer den Verbrauchern zusammen mit dem Angebot
vor der Einwahl über eine solche Rufnummer angezeigt, ein hohes Kostenaufkommen bei längerer Nutzungsdauer
muss demnach als bekannt vorausgesetzt werden.
Weiterhin ist eine Sperre der 0190er Rufnummern bei der Deutschen Telekom AG problemlos möglich, z. B. mit
einem telefonischen Auftrag. Die Kosten hierfür betragen einmalig 15 DM. Außerdem hat das Unternehmen ein
Verfahren eingeführt, das die Warnung seiner Kunden
ermöglicht, wenn die durchschnittliche monatliche Rechnungshöhe durch Nutzung von Servicerufnummern wie
0190 deutlich überschritten wird.
Darüber hinaus sind Zusatzgeräte bzw. Endgeräte mit technischen Merkmalen im Markt, die direkt beim Kunden
eingesetzt werden können. Diese können z.B. besonders kostenträchtige Rufnummern sperren oder die
anfallenden Kosten direkt anzeigen. Für PC´s gibt es Monitoring-Programme, die die Einwahl in das Internet über
bestimmte Rufnummern anzeigen und Warnhinweise abgeben. Die Programme benötigen wenig Speicherplatz und
können kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden.
Das Herstellen von 0190-Verbindungen über den Computer als solches ist nicht zu beanstanden, zumindest dann
nicht, wenn die Verbraucher auf die neue oder zusätzliche Verbindung und die mit ihr verbundenen erhöhten
Kosten vor Verbindungsaufbau hingewiesen werden, die Verbindung beim Schließen der Anwendung getrennt
wird und sich die Verbindung nicht als Standardverbindung einrichtet.
Die FST hat hierzu umfangreiche Untersuchungen vorgenommen. Eine große Zahl der angebotenen
Dialer-Programme wurde bisher bereits geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass nur in einigen wenigen
Ausnahmefällen die vorgenannten Bedingungen nicht eingehalten wurden. Die Aktivierung der Programme ist
üblicherweise nur durch mehrmaliges Bestätigen (Anklicken) möglich, wobei der Preis für die erhöhten
Verbindungskosten angezeigt wird.
Neben den genannten Möglichkeiten sind im Zusammenhang mit dem Angebot von Servicerufnummern ggf.
strafrechtliche Tatbestände relevant, die entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen können.
Die vielfältigen rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten erlauben es auch Eltern das Risiko zu begrenzen, das
beim Surfen ihrer Kinder im Internet entsteht, und sich damit vor überhöhten Telefonrechnungen zu schützen.
Andererseits sind der Bundesregierung Hinweise auf kriminelle Machenschaften im Telekommunikationsnetz
bekannt, deren strafrechtliche Verfolgung oft nur unter Schwierigkeiten möglich ist.
Deshalb hat die Bundesregierung die Beschwerden zum Anlass genommen, zu prüfen, inwieweit hier seitens des
Gesetz- bzw. Verordnungsgebers im Rahmen der für 2003 geplanten Novellierung der Rechtsgrundlagen im
Telekommunikationsbereich künftig für noch mehr Kundenschutz gesorgt werden kann.
3b. Gehen Sie manuell in die Registry. Hier die Anleitung, wie sie von der
fst-ev.org empfohlen wird: “Über den "Start"Button wählt man die Option
"Ausführen". Ausgeführt werden soll der "Registereditor". Man gibt deshalb den
Namen "regedit" ein und bestätigt mit ,ok". Jetzt sollte am unterteilten Bildschirm
des Registereditors in der linken Spalte "Arbeitsplatz" markiert sein. Über
Bearbeiten->Suchen->Eingabe Dialername findet man dann die entsprechenden
Dateien. Diese befinden sich meist im "Autostart" oder in den Windows ini
Dateien oder im Abschnitt "run" der Registrierungsdateien. Die passenden
Programme finden sich regelmäßig in den Verzeichnissen "c:\win" oder
"c:\win\system32", wobei ,win" durch das entsprechende Windowsverzeichnis zu
ersetzen ist.
Wenn über diesen Suchbefehl die Datei gefunden wurde, erscheint sie markiert
am Bildschirm. Jetzt lässt sich durch Klicken der rechten Maustaste mit
anschließender Auswahl "Löschen" und Drücken der linken Maustaste die Datei
entfernen. Wichtig ist, dass diese Prozedur so oft durch geführt wird, bis der
Registereditor keine Dateien des Namens mehr findet.”