ABRECHNUNGSBESTIMMUNGEN Zurück
Behandlungsarten:
Grundsätzlich gibt es neben der rein stationären Krankenhausbehandlung weitere Möglichkeiten der Krankenhausbehandlung.
Die wichtigsten sind:
Zur Unterscheidung:
Vorstationäre Behandlung
Zweck:
Voraussetzungen:
Vergütung:
Pro Fall (Patient) wird eine fachabteilungsbezogene Pauschale einmal abgerechnet (fallbezogene Abrechnung). Unabhängig davon, ob der Patient nun ein-, zwei- oder dreimal zur vorstationären Untersuchung gekommen ist.
Die Pauschalen betragen:
Behandlung, die an Großgeräten erbracht werden, können zusätzlich abgerechnet werden, entsprechend der jeweiligen Leistung.
Bei Patienten, die über eine Fallpauschale abgerechnet werden, kann die vorstationäre Behandlung nicht abgerechnet werden, da die Leistung mit der Fallpauschale bereits vergütet werden.
Hinweise:
1. Einer vorstationären Behandlung muß nicht zwangsläufig eine stationäre Behandlung folgen.
2. Die vorstationäre Behanlung steht nicht in Konkurrenz zu einer Abrechnung über Notfallschein, da für eine vorstationäre Behandlung immer eine Einweisung zur stationären Krankenhausbehandlung vorliegen muß.
Nachstationäre Behandlung
Zweck:
Im Anschluß an eine vollstationäre Krankenhausbehandlung soll eine nachstationäre Behandlung den Behandlungserfolg sichern bzw. festigen.
Voraussetzung:
Vergütung:
Pro nachstationären Behandlungstag wird eine fachabteilungsbezogene Pauschale abgerechnet (tagesbezogene Abrechnung).
Die Höhe der Pauschalen beträgt für die:
Behandlung, die an Großgeräten erbracht werden, können zusätzlich abgerechnet werden, entsprechend der jeweiligen Leistung.
Bei Patienten, die über eine Fallpauschale abgerechnet werden, kann die nachstationäre Behandlung nicht abgerechnet werden, da die Leistung mit der Fallpauschale bereits vergütet werden.
Ausnahme: Der Patient hat die Grenzverweildauer der Fallpauschale überschritten.
Notfallschein
Über Notfallschein werden alle Patienten abgerechnet, die ohne Einweisung oder Einbestellung in die Frankenwaldklinik kommen, behandelt werden, aber nicht stationär aufgenommen werden müssen.
Vergütung:
Die Vergütung erfolgt über eine Pauschale die gegenwärtig 67,50 DM beträgt.
Hinweis:
Patienten, die mit Einweisung oder Einbestellung in der Frankenwaldklinik behandelt, aber nicht stationär aufgenommen werden, dürfen nicht über Notfallschein abgerechnet werden. Diese Patienten fallen unter die vorstationäre Abrechnung.