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" DER ARZTBRIEF IST DIE VISITENKARTE EINES KRANKENHAUSES "
Arztbriefe müssen schneller werden.
2.1.Ausdruck :
Arztbriefe sollten besser werden.
Derzeit besteht ein Arztbrief nur aus Text. Selten wird zB ein kopiertes EKG angefügt. Stehen die Bilder eines Patienten ( Röntgen , CT , Ultraschall,EKG , Videoendoskopie) dem Stationsarzt beim Erstellen des Arztbriefes direkt zur Verfügung , so kann er die wichtigsten und aussagekräftigsten Bilder leicht dem Text beifügen. Um diesen Brief dann auszudrucken wird ein hochauflösender Farbdrucker notwendig. Einfacher wird es , wenn die Brief direkt als Email an den zuweisenden Arzt gehen. Dann ist ein Ausdruck nicht mehr notwendig. Vorstellbar ist auch ein Arztbrief im Hypertextformat , bei dem die Unterrubriken Anamnese, Labor etc auf der ersten Seite anklickbar sind.
Der Patient sollte , wann immer möglich, auch einen Durchschlag seines Arztbriefes bekommen.
Den Patienten interessiert doch sein Brief am meisten . Wenn er wieder kommt oder in einem anderen Krankenhaus zur Aufnahme kommt , hat er seinen Brief dabei und die unnötige Fragerei beginnend bei Adam und Eva kann unterbleiben.
Aus Ärztlicher Sicht ist für jedes Krankenhaus , getrennt nach Abteilungen , eine einheitliche Arztbriefdatenbank anzustreben. Diese sollte die Stammdaten des Patienten enthalten, Aufnahmetag und Entlasstag , sowie die Entlassstation. Daneben sollte in einem großen unstrukturierten Textfeld der gesamte Arztbrief stehen .
Eventuell sollten die Diagnosen mittels ICD Nummern verschlüßelt werden.
Auf diese Arztbriefdatenbank sollte von wichtigen Stellen des Krankenhauses direkt und rund um die Uhr ein Zugriff möglich sein. Wichtige Stellen sind zB die Notaufnahme , die Intensivstation , die Chefarztsekretariate , die Arztzimmer , die Stationszimmer , die Schreibbüros und evt die Funktionsabteilungen. Für die Chirurgen kommt natürlich der OP dazu.
Möglichkeiten der beschleunigten Arztbrieferstellung
Technische Lösungsmöglichkeiten
Handheld mit eingebautem Drucker zb Canon Compri
Palmtop mit Übertragung der Daten auf einen PC
Scanner und Stiftscanner
Softwarebeispiel Arztbriefdatenbank
Beispiel: Visual Basic Lösung für Kurzarztbriefe
Wer Anregungen , Ideen oder Fragen zu dieser WWW Seite hat, kann sich gerne an mich wenden.
Internetseiten zum Thema Arztbrief
http://www.hcp-protokoll.de/arztbrf/arztbrf.htm
Orginaltexte zur Elektronischen Patientenakte:
Copyright Ärzte Zeitung, 21.06.2000
Erfahrungen mit der Elektronischen Patientenakte in der Urologie der Kieler Universitäts-Kliniken
Der Arztbrief kommt jetzt in drei bis vier Tagen in die Praxis
Von Dirk Schnack
Kiel. Zugegeben, der Klinikarzt war die Ausnahme. Über die Frage, wie er per Computer-Tastatur ein großes A auf den Bildschirm zaubert, konnten die meisten seiner Kollegen in der Kieler Uni-Urologie schon 1996 schmunzeln. Seine Wissenslücke wollte der Kollege vor vier Jahren schließen, als die Kieler Klinik mit der Einführung der Elektronischen Patientenakte (EPA) begann - und damit auch die Computerkenntnisse bei denen forcierte, die sich bislang nicht mit der Elektronischen Datenverarbeitung (EDV) beschäftigen mußten.
Was 1996 in den Krankenhäusern noch nahezu unbekannt war, gehört heute oft schon zum Klinik-Alltag. Nur wenige Häuser können aber auf so umfangreiche Erfahrungen mit der Elektronischen Patientenakte (EPA) verweisen wie die Kieler Urologie. Oberarzt Dr. Frank Küppers zieht vier Jahre nach der Einführung ein positives Fazit für seine Klinik: "Arztbriefe verlassen jetzt drei bis vier Tage nach der Patientenentlassung das Haus - das war früher anders. Und wenn ein einweisender Kollege anruft, haben wir die Informationen auf Tastendruck parat." Mehr als nur den Tastendruck oder das große A beherrschen heute tatsächlich viele Mitarbeiter in der Urologie. Für die Arbeit mit der EPA ist allerdings allein im ärztlichen Bereich eine aufwendige Schulung notwendig. Um auch noch sämtliche Mitarbeiter aus dem Pflegebereich mit der EPA vertraut zu machen, müßten größere Häuser lange schulen, gab Küppers auf einer Veranstaltung des EPA-Anbieters Optimal Systems zu bedenken. Unter dem Strich aber zeigte sich Küppers mit der Entscheidung für die Elektronische Patientenakte hoch zufrieden.
Die guten Erfahrungen in der Urologie dürften den Kieler Kollegen aus der Uni-Chirurgie die Entscheidung für eine EPA in ihrem Haus erleichtert haben. "Wir haben im Januar mit der Einführung begonnen", berichtete Chirurg Dr. Peter Boll. Einen Verzicht auf Papier kann sich der Mediziner heute noch nicht vorstellen. "Ich hätte Bauchschmerzen, wenn wir heute schon ganz auf Papier-Dokumente verzichten sollten", räumte Boll ein. "Zunehmend entbehrlicher" werden sie nach Meinung Bolls aber schon.
Auch die Erfahrungen des Anbieters zeigen, daß ein gänzlicher Verzicht auf Papier nicht zu empfehlen ist. Spätestens am Krankenbett nämlich fallen Ärzte und Pfleger mit einem Computer in der Hand vielen Patienten unangenehm auf. Vertriebsleiter Andreas Nold von Optimal Systems malte sich die Reaktionen der Patienten aus. "Da heißt es schnell: Jetzt spielt nicht mit dem Computer rum, sondern beschäftigt Euch mit uns."
Ein wichtiges Argument für die Einführung einer EPA ist nach Auffassung Nolds die Kostenseite. Die Aufbewahrung eines Blattes Papier kostet nach seinen Angaben durchschnittlich 1,20 DM im Jahr - wegen der hohen Kosten für das Archiv.
Die Einführung einer Elektronischen Patientenakte in kleineren Häusern schlägt nach Angaben Nolds mit 100 000 bis 150 000 DM zu Buche - ohne die Hardware. Die Kieler Anwender haben bislang noch keine Berechnungen darüber vorliegen, ob und in welcher Höhe die EPA Einsparungen bewirkt hat.
Nold rät EPA-interessierten Kliniken dazu, in kleineren Schritten zu beginnen und nach und nach aufzurüsten.
Ähnliche Erfahrungen hat die Urologie gemacht. Auch Küppers empfahl, Schritt für Schritt vorzugehen. "Man muß viel Zeit und Geduld mitbringen. Am besten ist es, wenn man mit den einfacheren Sachen beginnt und damit den Stein ins Rollen bringt."
Schnell verabschiedet hat man sich in der Urologie von der anfänglichen Vorstellung, schon bald nach der EPA-Einführung sämtliche Papierberge schreddern zu können. "Das ließ sich nicht verwirklichen", sagte Küppers. Grund: Wenn Externe Informationen benötigen, können diese in aller Regel heute noch nicht online verschickt werden, sondern werden per Fax oder Post auf den Weg gebracht.
Wichtig ist aus Sicht von Küppers, daß die EPA dem Klinikalltag angepaßt wird und nicht umgekehrt. Bei mangelnder Akzeptanz unter den Beschäftigten sei es ratsam, die Papierdokumente möglichst detailgetreu abzubilden. Ein fester, klinikinterner Ansprechpartner für die EPA - in Kiel übernahm diese Rolle ein EDV-begeisterter Krankenpfleger - sollte außerdem versuchen, Kritiker und Entscheidungsträger einzubinden. In der Kieler Urologie hat diese Strategie offenbar geholfen. Küppers: "Bei uns ist die Akzeptanz hoch."
Fazit
Die Elektronische Patientenakte (EPA) als alleiniger "Schmelztiegel aller Informationen in der Klinik", wie sie von EPA-Anbietern angestrebt wird, ist für die meisten Krankenhäuser noch Zukunftsmusik. Praktische Erfahrungen in der Kieler Uniklinik zeigen, daß die EPA Papierdokumente nicht von heute auf morgen überflüssig machen kann. Schon der Austausch von Informationen mit Dritten macht es erforderlich, weiterhin mit Papier zu arbeiten. Eine EPA kann aber viel Zeit sparen. Seit Einführung der EPA in der Kieler Urologie entfällt dort die lästige Suche in Papier-Archiven, Informationen sind schneller verfügbar. Ob die EPA auch Kosten spart, läßt sich nach den Erfahrungen in Kiel bislang noch nicht beurteilen.
Copyright Ärzte Zeitung, 22.05.2000
Erstmals VCS-Schnittstelle der fünf größten Praxis-EDV-Anbieter im Einsatz / Neuentwicklung in erster Stufe für niedergelassene Ärzte kostenlos
Arztbriefe online von der Klinik direkt in die Praxis-EDV
Biberach (msc). Deutschland-Premiere im Kreis Biberach: Mit Hilfe eines Prototyps des VCS-Software-Moduls, das die fünf größten deutschen Hersteller von Praxissoftware-Systemen gemeinsam für die elektronische Arzt-zu-Arzt-Kommunikation entwickeln lassen, ist es jetzt möglich, Arztbriefe von den vier Kreiskrankenhäusern direkt in die Praxissoftware zu schicken und dann in die elektronische Patientenkartei zu übernehmen.
Auch der umgekehrte Weg vom Arzt ins Krankenhaus steht offen. In der ersten Testphase, an der zwei niedergelassene Mediziner und ein Einzelplatzrechner im Krankenhaus beteiligt waren, hat sich die neue Software bewährt. Seit dieser Woche besteht von seiten der Kreiskrankenhäuser in allen Abteilungen die Möglichkeit, Arztbriefe online zu verschicken und zu empfangen, wobei alle Sicherheitsstandards berücksichtigt würden.
Die niedergelassenen Kollegen können momentan nur dann an dieser Kommunikation mit den Kliniken teilhaben, wenn sie über eine Praxissoftware aus dem Haus der MCS AG (MCS- oder S+N-Programme) verfügen und Mitglied im deutschen Gesundheitsnetz (DGN) sind. Die außerdem an der Entwicklung von VCS beteiligten Unternehmen Turbomed, Compumed, Doc-Expert-Gruppe und Medistar werden aber in Kürze ebenfalls das Modul integrieren.
Im Sommer soll die erste Entwicklungsstufe des VCS-Moduls auf den Markt kommen und veröffentlicht werden, damit es auch kleinere Anbieter von Praxissoftware übernehmen können. Der Standard soll in die Praxissoftware integriert werden und in der ersten Ausbaustufe Anwender nichts kosten, versprach Gerhard Schmelzer, Vorstand bei MCS. Die Online-Kommunikation läuft über das DGN. Alle Briefe werden verschlüsselt versendet und mit einer digitalen Signatur versehen. Die dafür notwendigen Programme sind auf einer Chipkarte oder Diskette gespeichert und stehen nur dem anwendenden Arzt zur Verfügung.
Der Kreis Biberach bot sich deshalb für die Versuchsphase an, weil alle Arztbriefe im Krankenhaus bereits seit zwei Jahren elektronisch erfaßt und in Datenbanken gespeichert werden. Dr. Werner Lipke, für EDV-Fragen zuständiges Vorstandsmitglied des Ärztenetzes BIG in Biberach, sieht für sich und seine Kollegen nur Vorteile: "Wir sparen auf Dauer Zeit und Geld." Lipke hofft, daß sich möglichst viele Kollegen an der neuen Kommunikationsform beteiligen. Schließlich sollen in den nächsten Wochen und Monaten in Biberach praktische Erkenntnisse gewonnen werden, um das Modul zu verbessern.
Copyright Ärzte Zeitung, 06.12.1999
Software-Modul für die elektronische Übertragung / Gemeinsame Entwicklung der führenden Praxissoftwarehäuser
Arztbrief online zum Kollegen - ist das wirklich zu umständlich?
Düsseldorf (kin/ger). Die Arzt-zu-Arzt-Kommunikation per Datenleitung wird mit zunehmender Verbreitung von Praxisverbünden für Ärzte immer mehr zum Thema. Verschiedene Initiativen zur elektronischen Vernetzung sind bei der MEDICA vorgestellt worden. Ein Projekt ist die Schnittstelle VCS, die der Verband der Deutschen Arztpraxis-Softwarehersteller entwikkelt hat. Auf den Ständen von Albis, Compumed, der Doc-Expert-Gruppe, von MCS, Medistar und Turbomed konnte das neue Modul ausprobiert werden.
Den Arztbrief mal eben per E-Mail zum Kollegen schicken - davon haben die meisten niedergelassenen Ärzte bislang lieber die Finger gelassen. "Das ist mir viel zu umständlich", "Meine Daten sind mir viel zu wenig geschützt" und "Mein Kollege hat eine ganz andere Software und kann die Daten gar nicht lesen" - so lauteten bislang die Einwände. Doch das soll sich jetzt ändern. Führende Hersteller von Praxissoftware haben sich auf einen Standard für die elektronische Arzt-zu-Arzt-Kommunikation verständigt (wir berichteten). Ein neues Software-Modul soll den Durchbruch bringen beim E-Mail-Kontakt unter Ärzten in Praxisnetzen.
"Mit der neuen Software können die Ärzte ihr bisheriges Praxisverwaltungssystem behalten und mit ihren Kollegen trotzdem elektronisch kommunizieren", erläuterte der Informatiker Dr. Marcus Otten im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung". Sein Ziel: Möglichst viele der 95 000 Arztpraxen, 22 000 Apotheken und 3200 Kliniken sowie die gesetzlichen Kostenträger, Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen in Deutschland sollten problemlos Daten austauschen können. "Die Sache hat nur einen Sinn, wenn langfristig alle Anbieter von Gesundheitsleistungen mitmachen."
Otten hat das Angebot zusammen mit den Softwarehäusern Albis, Compumed, Doc-ExpertGruppe, MCS, Medistar und Turbomed entwickelt. Mit dabei ist außerdem die Apotheker- und Ärztebank.
Das neue Software-Modul soll es ermöglichen, Daten von Arzt zu Arzt zu senden. Bei dieser Form der "gerichteten Kommunikation" speichert der Mediziner seinen Arztbrief als Datei und versieht sie mit seiner persönlichen digitalen Signatur. Die Software sorgt für Verschlüsselung und Versand - und dafür, daß der empfangende Arzt die Daten wieder entschlüsseln, lesen und in sein Praxisverwaltungsprogramm übernehmen kann.
Die zweite Stufe des Moduls soll Mitte nächsten Jahres auf den Markt kommen, um den Ärzten auch "ungerichtete Kommunikation" zu ermöglichen. Hier geht es zum Beispiel um das Überweisungsverfahren, bei dem der Arzt nicht unbedingt weiß, welchen Facharzt der Patient wählt. Dafür soll der Arzt die Überweisungsdaten in einem Speicher in seinem Rechner ablegen und dem Patienten eine Transaktionsnummer mitgeben. Der weiterbehandelnde Arzt kann die Daten dann mit Hilfe der Transaktionsnummer aus dem Speicher abrufen. "Der Arzt stellt also für seine Kollegen nur Daten bereit", betonte Otten, "er muß sie nicht unkontrollierbar irgendwo hinschicken".
Dritte Stufe des Moduls ist die Datenerhebung - zum Beispiel für Praxisnetze, die Verordnungen und betriebswirtschaftliche Ergebnisse ermitteln und Honorare verteilen wollen. Hier erhoffen sich die Anbieter vor allem Nachfrage, wenn es für Praxisnetze möglich wird, direkt mit den Kassen abzurechnen.
Die Entwicklung der neuen Software hat nach Angaben des Direktors der Apotheker- und Ärztebank, Reinhold Fahlbusch, "einen sechsstelligen Betrag" gekostet. Trotzdem wird das neue Software-Modul den Ärzten voraussichtlich gratis angeboten. Wird der E-Mail-Kontakt aber tatsächlich so alltäglich, wie sich die Softwarehäuser das wünschen, müssen die Ärzte mit mehr Online-Gebühren rechnen. Dazu kommt noch nach Angaben des Informatikers Otten eine Jahresgebühr für die digitale Signatur, mit der die Mediziner ihre elektronischen Arztbriefe versehen müssen. Hier sei ein dreistelliger Betrag denkbar.
Die Softwarehersteller hoffen nun, daß möglichst viele Ärzte die neuen E-Mail-Möglichkeiten nutzen. Denn dem neuen Multi-Media-Arzt mit ISDN-Anschluß und Pentium-Rechner nutzt es schließlich nichts, wenn niemand seine Mails empfangen kann, weil die meisten Kollegen doch lieber auf das gute alte Faxgerät setzen. Die an dem Projekt beteiligten Softwarehäuser betreuen nach eigenen Angaben bereits 70 000 Ärzte. Allerdings schätzt Fahlbusch, daß lediglich 15 000 auch "aktive" Online-Nutzer sind - also zum Beispiel Mails verschicken und im Internet recherchieren.
Der Bankdirektor zeigte sich in Saarbrücken trotzdem optimistisch und rechnete vor: Ein Netz mit 150 Praxen mit jeweils vier Computern bedeute 600 PC-Arbeitsplätze. "Eine Firma mit so vielen Computerarbeitsplätzen, die sich nicht vernetzt, arbeitet nicht optimal - und das gilt auch für Arztpraxen".
Ärzte Zeitung, 09.04.1999
Pilotprojekt mit 17 Beteiligten / Arztbrief wird per Mausklick geschrieben und importiert
Im hessischen Ried proben Ärzte die Kommunikation auf elektronisch
Von Hauke Gerlof
Hannover. Im hessischen Ried soll die Zukunft der Arzt-zu-Arzt-Kommunikation schon im kommenden Monat funktionieren. Die technischen Voraussetzungen stehen, die Software soll nun installiert werden, dann liegt es an den Ärzten, die am Pilotprojekt teilnehmen, festzustellen, ob die Lösung in der Praxis sinnvoll ist.
Immer wieder wird geklagt, daß Arztbriefe vom Krankenhaus zum Hausarzt oder auch vom Hausarzt zum Facharzt viel zu lange unterwegs sind. Durch diesen Mangel, so heißt es oft, müssen unnötige Doppeluntersuchungen gemacht werden. Relativ lange Brieflaufzeiten, aber auch eine umständliche Prozedur, einen Arztbrief absendefertig zu machen, sind die Hauptgründe für die oft überlangen Wartezeiten auf die Post des Kollegen.
Arztbriefe gehen online auf zentralen Mailserver
An beiden Stellen setzt das Pilotprojekt im hessischen Ried, an dem 17 Ärzte vor Ort teilnehmen, an:
Dort sollen die Arztbriefe online an einen zentralen Mailserver verschickt werden, sind also im Zweifelsfall nur wenige Sekunden bis Minuten unterwegs.
Außerdem sollen die Daten im Format des sogenannten Behandlungsdatenträgers (BDT), übermittelt werden. Das erleichtert es, den Arztbrief aus der elektronischen Karteikarte heraus zu erstellen, aber auch, ihn in die Karteikarte des Empfängers zu übernehmen.
Für die nötige Sicherheit sollen die Verschlüsselung und die elektronische Signatur der Arztbriefe sorgen.
Bisher sind die Praxiscomputerunternehmen Doc Expert (mit den Programmen Doc Expert Comfort und Docconcept) Medistar, Turbomed und Data Control beteiligt. Als Kommunikationssoftware wird IDT von Medical Data Service genutzt. Die Verschlüsselungssoftware und die Chipkarte zur Verschlüsselung stammen von der Telekom. Mit dabei sind die KV-Bezirksstelle Darmstadt und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI).
Bei der Cebit 99 ist das Projekt auf dem Stand von Teletrust vorgestellt worden. Teletrust ist ein Verein, der sich 1989 mit dem Ziel gegründet hat, die Vertrauenswürdigkeit von Informations- und Kommunikationstechnik in offenen Systemen zu fördern. Eine Arbeitsgruppe befaßt sich mit medizinischen Anwendungen.
"Uns geht es in dem Feldversuch darum zu zeigen, daß eine sichere Arzt-zu-Arzt-Kommunikation möglich ist und wie sie funktionieren könnte", sagt Jürgen Sembritzki vom ZI. "Und die beteiligten Ärzte sollen uns dann sagen, wie praktikabel diese Lösung im Praxisalltag ist."
Ralf Franke von Doc Expert erläutert am Beispiel der eigenen Praxis-EDV, wie ein Arztbrief unter den beteiligten Ärzten in Zukunft erstellt, verschickt und empfangen werden kann. Die Prozedur ist schnell erledigt: Mit der Funktionstaste F6 geht er aus der elektronischen Karteikarte des Patienten heraus zu den externen Programmen und weiter zum Arztbrief per E-Mail. Dort wählt er aus einer Adreßkartei den Adressaten aus. Die Gestaltung des Briefes erfolgt je nach Vorlage unter Winword.
Über die Kürzel EKD (elektronische Kartei Diagnosen), EKA (Anamnese) und EKB (Befunde) können die Daten des Patienten per Mausklick in den Brief importiert werden. Ist der Arztbrief auf diese Art und Weise fertiggestellt, stellt der Arzt ihn in die BDT-Arztbrief-Datei.
Am Ende des Arbeitstages oder in dringenden Fällen auch sofort können alle dort gespeicherten Briefe über den IDT-Kommunikationsassistenten verschickt werden. Hierzu schiebt er die Kryptoprozessorkarte in sein multifunktionales Kartenlesegerät und signiert und verschlüsselt den Brief wiederum per Mausklick.
Die E-Mail landet dann im Briefkasten des Adressaten auf dem Mailserver in der KV-Bezirksstelle Darmstadt und kann dort jederzeit abgerufen und mit Hilfe von Chipkarte und Lesegerät entschlüsselt werden. Der Adressat findet auf dem Mailserver nur ten hat er keinen Zugriff, er könnte sie aber auch nicht lesen, weil ihm der nötige Schlüssel dafür fehlt.
Der Empfang funktioniert ähnlich wie das Absenden über IDT per Mausklick. Der Empfänger kann die Nachricht lesen und entscheidet dann, ob er sie in die elektronische Karteikarte importieren will. Ist der Arztbrief strukturiert, funktioniert das elegant: Die Diagnosen des Absenders werden in der Karteikarte des Empfängers als Diagnosen erkannt und als Fremddiagnosen abgelegt, ebenso die mitgeschickte Anamnese und die Befunde. Franke: "Bisher hat der Arzt den Textmarker genommen und die Stellen markiert, damit die Helferin das in die Karteikarte übertragen konnte. Diese Arbeit kann man sich jetzt sparen."
Wenn das System funktioniert, ist alles ganz einfach, "aber wenns irgendwo klemmt, dann ist der Arzt ziemlich hilflos", setzt Franke nach. Ein solches System sei daher ohne Schulungsaufwand kaum realisierbar.
Noch nicht endgültig gelöst ist bisher auch die Form des Arztbriefes: Soll nur die benötigte Information - Diagnosen, Anamnese, Befunde - in knappster Form übermittelt werden, oder sollen vollständige Sätze formuliert werden? "Denkbar wäre auch, beide Formen zu übermitteln", sagt Franke. Die strukturierte Form für die Übertragung in die elektronische Karteikarte und die ausformulierte Form, die dann im elektronischen Archiv unverändert gespeichert würde, um die Dokumentationspflicht zu erfüllen. Diese zweite Form könnte als Attachment ohne großen Aufwand an die E-Mail angehängt werden.
Auf keinen Fall will das Zentralinstitut mit der Auswahl der technischen Werkzeuge schon die endgültige Form für solche Arztnetze vorgeben, wie jetzt im hessischen Ried eines entstehen soll. Sembritzki: "Es sind auch andere Komponenten möglich. Wir sind offen für andere Anbieter."
Sembritzki: "Noch lange keine Plug-and-Play-Lösung"
Ob Kryptoprozessorkarte, Verschlüsselungssoftware, Kartenleser, Kommunikationsprogramm - das Projekt mache hier keinerlei Vorgaben, außer den ohnehin durch das Signaturgesetz gesetzten.
Die bisherigen Entwicklungen seien ohnehin noch nicht vollkommen marktreif: "Man kann nicht einfach zum T-Punkt hingehen, sich dort die Karte kaufen, und dann steht das System. Das ist noch lange keine Plug-and-Play-Lösung", sagt Sembritzki. Es habe sehr viel Arbeit gekostet, die einzelnen Komponenten - IDT, Praxiscomputerprogramm, Verschlüsselungssoftware, Hardware - aufeinander abzustimmen.
Diese Arbeit ist gemacht - nun sind die Ärzte im Ried an der Reihe, die erarbeitete Lösung zu testen. Der Vertrauensvorschuß bei den Niedergelassenen in der Region scheint nicht unerheblich zu sein. Es haben sich über die bisher vorgesehenen 17 Versuchsteilnehmer hinaus schon weitere Ärzte angemeldet.
Ärzte Zeitung, 01.10.1997
Wer sicherstellt, daß die Daten zugänglich bleiben und nicht unbemerkt verändert werden können, hat vor Gericht gute Karten / Warten auf die digitale Signatur
Die elektronische Patientenakte ist durch das Berufsrecht gedeckt
Von Hauke Gerlof
Neu-Isenburg. Der Umstieg von der Karteikarte auf die elektronische Patientenakte und die digitale Archivierung von Patientendaten sind durch das Berufsrecht und das Kassenarztrecht gedeckt. Es fehlen allerdings noch technische Voraussetzungen für eine hohe Beweiskraft der gespeicherten und per Leitung verschickten Daten in Auseinandersetzungen vor Gericht, etwa in Arzthaftungsprozessen. Mit der digitalen Signatur dürfte dieses Problem in Deutschland allerdings in absehbarer Zeit lösbar sein.
Diese Auffassung haben die Rechtsanwälte Franz-Josef Ortner und Dr. Ivo Geis aus Hamburg in der neuen Ausgabe der Zeitschrift "Medizinrecht" vertreten. Sie haben damit der häufig geäußerten Ansicht widersprochen, die elektronische Patientenakte bewege sich noch in einem rechtsfreien Raum; sie sei zwar nicht ausdrücklich verboten, aber eben auch nicht durch entsprechende Rechtsvorschriften ausdrücklich gedeckt.
Zugang zu den Daten muß jederzeit gewährleistet sein
Die Autoren gehen von der Voraussetzung aus, daß die umfassende Dokumentationspflicht des Arztes auch mit einer digitalen Archivierung erfüllt werden kann und damit von dem Berufs- und Kassenarztrecht getragen wird.
Hierfür sind aber einige Bedingungen zu erfüllen: Wer digital dokumentieren will, muß wie bei der Karteikarte auf Papier darauf achten, daß er vollständig dokumentiert und daß die Daten über den gesamten Zeitraum der Aufbewahrungspflicht jederzeit zugänglich sind. Das kann angesichts der rasanten Entwicklung neuer Standards in der EDV zum Problem werden - immerhin müssen Patientendaten teilweise bis zu 30 Jahre lang aufbewahrt werden. Aber wer regelmäßig seine Datenbestände auf Lesbarkeit überprüft und notfalls auf neue Systeme überführt, dürfte hier keine bösen Überraschungen erleben.
Der Niedergelassene muß nach Meinung von Ortner und Geis auch darauf achten, daß die Speicherung von Dokumenten auf Papier oder Film im Computer, etwa durch Scannen, nach genauen Organisationsanweisungen abläuft: Wer darf scannen? Was wird gescannt? Ist eine bildliche oder inhaltliche Übereinstimmung mit dem Original erforderlich? Wie erfolgt eine Qualitätskontrolle auf Lesbarkeit und Vollständigkeit? Wichtig sei, das gescannte Dokument mit einem unveränderbaren Index zu versehen und das gesamte digitale Archiv vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen.
Das Scann-Ergebnis muß unveränderbar sein
Nicht zuletzt: "Es muß hard- und softwaremäßig sichergestellt sein, daß das Scann-Ergebnis unveränderbar ist", betonen die Autoren. Nur wenn alle diese Vorgaben eingehalten würden, sei eine digitale Archivierung "ordnungsgemäß", betonen die Rechtsanwälte.
Wer nun digital archiviert, wird sich aber vor allem eines fragen: Wie hoch ist die Beweisqualität der elektronischen Patientenakte in Arzthaftungsprozessen und in Auseinandersetzungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung über Honorarfragen? Eingescannte Dokumente, so Ortner und Geis, könnten niemals Urkundenqualität besitzen, sondern seien immer ein "Objekt des Augenscheins", das der "freien Beweiswürdigung" durch den Richter unterliege. "In dieser freien Beweiswürdigung des Richters liegt das Prozeßrisiko der digitalen Dokumentenarchivierung", räumen die Autoren ein.
Das Risiko könne jedoch durch eine "fälschungssichere Organisation des digitalen Archivs" minimiert werden - und die sei genau dann gewährleistet, wenn die Archivierung "ordnungsgemäß" organisiert sei.
Durch eine fälschungssichere Organisation werde das digitale Archiv zu einem "Objekt des Augenscheins hoher Qualität", das der Urkunde in der Beweiskraft nahekomme und zur Umkehr der Beweislast zugunsten des Arztes führen könne: Nicht der Arzt muß beweisen, daß das im Prozeß vorgelegte Dokument fälschungssicher ist, sondern der Prozeßgegner muß beweisen, daß die in dem Dokument enthaltenen Tatsachen falsch sind.
Auch wer elektronisch gespeicherte Patientendaten online verschicken will, kann nach Ortner und Geis eine Beweisqualität des Dokuments erreichen, die der einer Urkunde nahekommt: durch die digitale Signatur.
Die digitale Signatur ist ein Verschlüsselungsverfahren, mit dem die Integrität und die Authentizität der verschickten Daten gewährleistet wird. Das heißt, daß die Daten auf dem Weg nicht verändert worden sind und auch mit Sicherheit von dem angegebenen Absender kommen. Damit würden zugleich auch die Anforderungen der Datenschützer erfüllt, meinen die Autoren.
In der Praxis sind die Voraussetzungen, online verschickte Dokumente digital zu signieren, für Mediziner allerdings noch nicht gegeben. Anfang 1998 sollen Feldversuche mit der Health Professional Card, dem elektronischen Arztausweis, beginnen. Mit dieser Chipkarte sollen die Ärzte später ihre elektronischen Arztbriefe verschlüsseln und empfangene Dokumente entschlüsseln. Bevor es soweit ist, sollten die Ärzte also beim Verschicken digitaler Dokumente über Datenleitung Vorsicht walten lassen.
Und so steht es im Gesetz
Paragraph 10 Musterberufsordnung, Absatz 5:
"Aufzeichnungen auf elektronischen Datenträgern oder anderen Speichermedien bedürfen besonderer Sicherungs- und Schutzmaßnahmen, um deren Veränderung, Vernichtung oder unrechtmäßige Verwendung zu verhindern. Der Arzt hat hierbei die Empfehlungen der Ärztekammer zu beachten."
24. Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit vom 3. März 1997 zur Röntgenverordnung:
"... beschloß der Länderausschuß Röntgenverordnung, daß in der digitalen Radiographie eine unmittelbare digitale Dokumentation und Archivierung zulässig ist. Dabei muß jedoch das Erstellen einer Hardcopy oder einer anderen bildlichen Vorlage in einer Qualität gewaährleistet sein, die sowohl für einen anderen Arzt als Befundbild dienen kann als auch der Ärztlichen Stelle zur Begutachtung im Rahmen der Qualitätssicherung.