Praxisgebühr zurück
Belastungs-Obergrenzen
Mahnung und Inkasso
Zitate
Weblinks
Übersicht:
Praxisgebühr
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die sog. Praxisgebühr, richtiger: Kassengebühr, ist eine Zuzahlung, die vom 1. Januar 2004 an in Deutschland bei Kassenarztbesuchen erhoben wird. Ihre Höhe ergibt sich aus § 61 Satz 2 SGB V, sie beträgt 10 EUR.
Sie beruht auf dem § 28 Abs. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) V , geändert durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) vom 14. November 2003.
Diese Zuzahlung erheben die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) von ihren Versicherten, die älter als 18 Jahre sind und sich in ambulante ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Behandlung begeben.
Wer muß nicht zahlen ?
Privatpatienten müssen die Praxisgebühr nicht bezahlen.
Bundeswehrangehörigen müssen die Praxisgebühr auch nicht bezahlen.
Auch bei der Behandlung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten greift die Zehn-Euro-Regel nicht.
Alle unter 18 müssen nicht zahlen.
Wann muß gezahlt werden ?
Diese Praxisgebühr fällt in der Regel einmal im Vierteljahr beim ersten Arztkontakt an. Sie ist - auch bei telefonischen Beratungen - vor Behandlungsbeginn zu zahlen. Für die weiteren notwendigen Arztkontakte in dem Quartal beim selben Arzt wird keine weitere Gebühr fällig. Arztkontakte bei weiteren Ärzten in dem betreffenden Quartal sind gebührenfrei, wenn man eine Überweisung für diesen Arzt vorlegen kann. Hat man keine Überweisung und geht von sich aus ohne Überweisung zu einem weiteren Arzt, muß man die Gebühr noch einmal entrichten.
Wichtig ist die Dokumentation der gezahlten Praxisgebühr. So kann der Quittungsbeleg z.B. beim Notarzt vorgelegt werden. Die Ausstellung von Quittungsbelegen durch den Notarzt ist noch in der Diskussion.
Der erste Arztkontakt im Quartal sollte also in der Regel bei dem Arzt stattfinden, bei dem man regelmäßig in Behandlung ist. Dieser Arzt kann dann Überweisungen für die notwendigen anderen Arztbesuche ausstellen. Für den Zahnarztbesuch ist eine separate Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal fällig. Einige Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr ausgenommen. Auch für ambulante Notfallbehandlungen im Krankenhaus ist die Gebühr fällig, wenn keine Überweisung eines Kassenarztes vorliegt. Die Gebühr wird zwar von den Kassenärzten eingezogen, ihnen danach aber wieder von ihrem Honoraranspruch gegenüber den Krankenkassen abgezogen.
Die Praxisgebühr bedeutet für die Kassenärzte eine zusätzliche bürokratische Belastung und wird deswegen von den meisten Kassenärzten abgelehnt. Sie dient der Bremsung der Zahl der Arztbesuche und als zusätzliche Einnahmequelle für die gesetzlichen Krankenkassen.
Belastungs-Obergrenzen
Eine Befreiung von der Praxisgebühr kann unter besonderen finanziellen Bedingungen bei der Krankenkasse beantragt werden, denn es gibt für alle Zuzahlungen eine Obergrenze: Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten (dazu zählen neben der Praxisgebühr auch Zuzahlungen bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie die Zuzahlungen bei Krankenhausaufenthalten) darf 2 Prozent des Bruttoeinkommens nicht überschreiten. Für chronisch Kranke liegt die Obergrenze bei 1 Prozent. Auf Familien wird besondere Rücksicht genommen: Freibeträge für Kinder und nicht berufstätige Ehepartner vermindern das zugrunde gelegte Bruttoeinkommen.
Mahnung und Inkasso
Ein Arzt kann die Behandlung verweigern, wenn die Praxisgebühr nicht bezahlt wird, es sei denn, es liegt ein lebensbedrohlicher Notfall vor. Zahlt ein Patient nach dem Arztbesuch die Praxisgebühr nicht, muss der Arzt ihm ein Mahnschreiben schicken. Mahngebühren bis zu vier Euro drohen dem säumigen Zahler. Bleibt die Mahnung unbeantwortet, übernimmt die Kassenärztliche Vereinigung das weitere Mahnverfahren, schickt eine zweite Mahnung. Bewegt auch diese den Patienten nicht zur Zahlung, muss die Kassenärztliche Vereinigung gerichtlich versuchen, das Geld einzutreiben. Zahlt der Patient auch danach nicht, übernimmt die Krankenkasse den Einzug der Gebühr, notfalls per Inkassounternehmen.
Zitate
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt: "Wir haben sehr viele Folgeschäden, weil Leistungen nicht abgestimmt werden. Wenn zwei- oder dreimal geröntgt wird, ist das nicht nur teuer, sondern auch schädlich. Hiervon versprechen wir uns, dass die Ärzte miteinander reden und ihre Daten austauschen. Alles soll zum Wohl der Patienten geschehen"
Siehe auch: Selbstbehalt, Gesundheitsreform, Sozialstaat, Sozialabbau
Weblinks
http://www.die-gesundheitsreform.de/reform/zuzahlung/zuzahlungstabelle.html
Fragen zum Thema : Wenn ein Patient vom Hausarzt eine stationäre Einweisung ins Krankenhaus hat, er im Krankenhaus aber nicht aufgenommen wird sondern ambulant bleibt , muß er dann trotzdem im KH noch einmal die Gebühr bezahlen ? Nach Auskunft der KV muß die Gebühr trotzdem bezahlt werden .
Wenn eine Patientin im KH mit akuten Bauchschmerzen untersucht wird. Es wird eine gynäkologisches Problem festgestellt und der Patientin wird geraten, sich beim Gynäkologen untersuchen zu lassen. Muß die Patientin im KH die Gebühr bezahlen ? ==> Nach Auskunft der KV muß die Gebühr trotzdem bezahlt werden . Muß sie beim Gynäkologen nocheinmal die Gebühr bezahlen ? Darf das KH eine Überweisung zum Gynäkologen ausstellen oder muß die Patientin erst wieder zurück zum Hausarzt ?
Wenn ein Patient mit einer Überweisung des Hausarztes ins Krankenhaus kommt, das Krankenhaus hat aber keine kassenärztliche Zulassung für die Fragestellung. Der Patientin wird als Notfall untersucht und mit einem Notfallschein bei der Kasse abgerechnet. Muß dann hier die Gebühr eingezogen werden oder nicht ? Nach Auskunft der KV muß die Gebühr trotzdem bezahlt werden . Benutzer:rho Die Gebühr sollte besser "Kassengebühr" heißen. Der "Notarzt" wird die Gebühr erneut bzw. erstmalig kassieren, da eine Überweisung vom Arzt bzw. dem Hausarzt in der Regel nicht möglich sein wird.(Benutzer: Anatol) Hat der Patient eine Qutittung dabei, wird der Notarzt nicht kassieren. Gerade ältere Leute führen so etwas ja häufig mit sich (Matthias Zimmermann).
Muß ein Patient der mehrfach im Quartal ohne Überweisung in die Notfallambulanz eines Krankenhauses kommt jedesmal wieder die Gebühr bezahlen ?
26.12.2003 11:58
Patienten kaum auf Gesundheitsreform eingestellt
Weimar (dpa) - Kurz vor dem Start der Gesundheitsreform sind die Patienten nach Einschätzung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Thüringen kaum auf die sie betreffenden Veränderungen eingestellt. Auch bei den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten gebe es viele Unklarheiten.
«Vor allem die neuen Regelungen für Zuzahlungen und Zuzahlungserlass sind den Leuten noch nicht klar», sagte der KV-Vorsitzende Karl Gröschel. «Jetzt, da es an die Umsetzung geht, sieht man, dass das Gesundheitsreformgesetz mit heißer Nadel gestrickt wurde», kritisierte der Mediziner. Das gelte etwa für die Praxisgebühr, die Patienten von 2004 an zahlen müssen. Tücken habe beispielsweise die Regelung, wonach Patienten auch bei Notfallbehandlungen zur Kasse gebeten werden sollen. «Wenn die sozial schwache Oma im Pflegeheim mehrmals im Quartal einen Asthmaanfall bekommt und jedes Mal ein anderer Notarzt erscheint, muss sie rein theoretisch jedes Mal zahlen», sagte Gröschel.
Konfliktstoff sieht Gröschel auch bei ambulanten Psychotherapien für seelisch kranke Patienten. «Benachteiligt sind Patienten, die eine solche Therapie bei einem niedergelassenen Psychologen und nicht bei einem Arzt absolvieren.» Psychologen dürften Patienten nicht an andere Ärzte überweisen. «Das bedeutet, dass diese Patienten insgesamt 30 Euro Praxisgebühr entrichten müssen, wenn sie in einem Quartal einen Psychologen, einen Zahnarzt und einen anderen Arzt aufsuchen», erläuterte er. Derzeit ist Gröschel zufolge eine Übergangslösung für diese Patienten im Gespräch, die allerdings nur bis Ende März gelten soll. In Thüringen sind etwa 150 niedergelassene Psychologen tätig.
Mit einem Chaos in den Praxen zu Jahresbeginn angesichts der Vielzahl neuer Regelungen rechnet Gröschel allerdings nicht. «Viele Patienten konsultieren jetzt noch mal schnell ihren Arzt und holen sich Rezepte für das erste Quartal auf Vorrat», sagte er. Zu Jahresbeginn werde es deshalb in den meisten Praxen ruhiger zugehen als in den vergangenen Wochen.
bei Verbesserungsvorschlägen oder Kritik email