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PERSONALRAT
Neben den Gesetzen und Tarifverträgen wie z. B. BAT, BMTG, Arbeitszeitgesetz, Mutterschutzgesetz usw. ist die gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Personalrates das Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg.
Daraus ergeben sich folgende mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten:
Einstellungen
Kündigungen
Höher- und Herabgruppierungen
Versagen der Genehmigung von Nebentätigkeiten
Urlaubspläne für Bereiche, in denen keine Einigung erzielt wurde
Vergabe von Dienstwohnungen und Appartements
Abschluss und Änderung von Dienstvereinbarungen
Dauer, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschl. der Pausen
Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden
Durchführung der Berufsausbildung und -Fortbildung
Errichtung, Verwaltung und Auflösung von Sozialeinrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform
Bestellung von Vertrauens, -Vertrags- und Betriebsärzten
Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Bediensteten
Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen
Wir helfen in Konfliktfällen auf allen Ebenen: Durch Einzel-, Gruppen-, und/oder Team- Gesprächen suchen wir gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen nach Lösungen.
Wir schützen Kolleginnen und Kollegen vor Willkürmaßnahmen am Arbeitsplatz und setzen uns für die soziale Gleichbehandlung aller ein.
Wir entwickeln mit den Kolleginnen und Kollegen vor Ort Alternativvorschläge und Konzepte, um die Arbeitszufriedenheit zu erhöhen und Arbeitsplätze in sozialverträglichen Rahmen zu sichern.
Wir beraten und unterstützen Kolleginnen und Kollegen in allen Fragen rund um den Arbeitsplatz.