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Definition des Problems

PERSONALRAT

Neben den Gesetzen und Tarifverträgen wie z. B. BAT, BMTG, Arbeitszeitgesetz, Mutterschutzgesetz usw. ist die gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Personalrates das Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg.

Daraus ergeben sich folgende mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten:

Wir helfen in Konfliktfällen auf allen Ebenen: Durch Einzel-, Gruppen-, und/oder Team- Gesprächen suchen wir gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen nach Lösungen.

Wir schützen Kolleginnen und Kollegen vor Willkürmaßnahmen am Arbeitsplatz und setzen uns für die soziale Gleichbehandlung aller ein.

Wir entwickeln mit den Kolleginnen und Kollegen vor Ort Alternativvorschläge und Konzepte, um die Arbeitszufriedenheit zu erhöhen und Arbeitsplätze in sozialverträglichen Rahmen zu sichern.

Wir beraten und unterstützen Kolleginnen und Kollegen in allen Fragen rund um den Arbeitsplatz.




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Literatur


Experte


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