Eine gute Übersicht über den ICD-10 gibt es bei der Uni München , wo es eine Einführung in das Regelwerk, Tipps zur Nutzung des ICD-10 und eine umfangreiche Literaturliste gibt.
Ebenso hilfreich ist ein Besuch der DIMDI-Seite. Der ICD 10 kann in der Version 1.3 heruntergeladen werden. Ergänzend zur offiziellen ICD-10-SGB-V-Version wird auch ein ICD-10-Diagnosenthesaurus bereitgestellt, der die Verschlüsselung erleichtert. Der Diagnosenthesaurus ist eine Sammlung von medizinischen Fachbegriffen, die sich am Sprachgebrauch der Mediziner orientiert und als alphabetisches Verzeichnis erschienen ist.
Zum direkten Ausprobieren des Schlüssels lädt die ICD-10 Informationsseite ein. Hier steht die komplette ICD-10-Systematik mit allen Kapiteln, Gruppen und Schlüsseln. Aufgeschlüsselt werden kann elegant über eine Suchfunktion.
Zum Ausprobieren Teil II: ein Windows Programm zum Download. Die leicht zu bedienende graphische Browseroberfläche zur Diagnosen- und Prozedurenverschlüsselung findet fast alles.
Wer sich auf den offiziellen Seiten der WHO informieren möchte, findet dort eine ausführliche Beschreibung, einen Ausblick auf andere Klassifikationen sowie viele weitere Infos.
Ein zusammenfassender Artikel ist auch im Deutschen Ärzteblatt 96, Heft 50 vom 17. Dezember 1999, Seite A-3238 nachzulesen – übrigens auch als .pdf zum Download.
DIMDI ICD10-Newsgroup
Allgemeines
Seit dem 1. Januar 2000 müssen Vertragsärzte und Krankenhäuser ihre Diagnosen nach der ICD-10-SGB-V verschlüsseln. Hinter dieser Abkürzung verbirgt sich die Überarbeitung des offiziellen WHO-Dokuments durch die Spitzenverbände der Krankenkassen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
Der ICD-10-SGB-V weicht in einigen Punkten vom WHO-Original ab. Die wichtigsten Besonderheiten im Überblick:
Verzicht auf vierstellige Schlüsselnummern für in Mitteleuropa selten vorkommende Krankheiten
Streichung des größten Teils des Kapitels XX „Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität“
Besondere Kennzeichnung der Schlüsselnummern des Minimalstandards (Diagnosen, die in der hausärztlichen Leistungsbegründung ausreichen)
Einführung von Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit (V=Verdachtsdiagnose bzw. auszuschließende Diagnose, Z= Zustand nach der betreffenden Diagnose, A=ausgeschlossene Diagnose)
Einführung von Zusatzkennzeichnungen für die Seitenlokalisation (r=rechts, l=links, b=beiderseits)